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Daikin EWAQ E Serie Originalanleitung Seite 28

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  • DEUTSCH, seite 19
Vorgeschriebene regelmäßige Kontrollen und
Inbetriebnahme von Druckgeräten
Die Einheiten gehören zu Kategorie III der Klassifizierung gemäß EG-
Druckgeräterichtlinie PED 97/23/EG.
Allgemein:
Lesen der Betriebsdaten (Anmerkung 3)
Sichtkontrolle der Einheit auf irgendwelche Schäden und/oder Lockerungen
Überprüfung der Unversehrtheit der Wärmeisolierung
Sauber und lackiert, wo benötigt
Wasseranalyse (5)
Überprüfung der Arbeit des Durchflussreglers
Elektroinstallation:
Überprüfung der Kontrollsequenz
Überprüfen der Verschleißes des Schaltschützes - Auswechseln, wenn nötig
Überprüfen, dass alle elektrischen Klemmen angezeigt sind - Anziehen, falls
nötig
Das Innere des elektrischen Schaltschranks reinigen
Sichtkontrolle der Bauteile nach irgendwelchen Anzeichen einer Überhitzung
Kontrolle des Verdichters und des elektrischen Widerstands
Messen der Isolierung des Verdichtermotors mit dem Megger
Kühlkreislauf:
Kontrolle nach Kältemittellecks
Kontrolle des Kältemittelflusses über das Sichtfenster - Sichtfenster voll
Überprüfung des Filtertrockners Druckabfall
Analyse der Verdichtervibrationen
Analyse Verdichter Säuregehalt Öl (Anmerkung 6)
Verflüssigerabschnitt:
Reinigen der Verflüsserbanken (Anmerkung 4)
Überprüfen, dass die Gebläse gut angezogen sind
Überprüfen der Kühlrippen der Verflüsserbank - Kämmen, falls nötig
Anmerkungen:
1.
Monatliche Tätigkeiten umfassen alle wöchentlichen.
2.
Die jährlichen (oder jahreszeitlichen) Tätigkeiten umfassen alle wöchentlichen und monatlichen.
3.
Die Betriebswerte der Einheiten sollten täglich abgelesen werden, um höhen Inspektionsstandard zu halten.
4.
In Umgebungen mit einer hohen Konzentration von luftgetragener Partikel kann es sein, dass die Verflüssigerbank öfters gereinigt werden muss.
5.
Kontrolle nach aufgelösten Metallen.
6.
TAN (Total Acid Number) :
Wichtige Hinweise zum verwendeten Kältemittel
Dieses Produkt enthält fluorierte Treibhausgase, die unter das Kyoto-
Protokoll fallen. Diese Gase dürfen nicht in die Umwelt freigesetzt
werden.
Kältemitteltyp:
R410A
GWP-Wert (1):
1975
(1)GWP =
Global Warming Potential
(Treibhauspotenzial)
Die Kältemittelmenge für Standardbetrieb ist auf dem Typenschild der
Einheit angegeben.
Die reelle in der Einheit eingefüllte Kältemittelmenge ist auf einem
Silberaufkleber im Innern des elektrischen Schaltschranks angegeben.
Europäische oder örtliche Bestimmungen können regelmäßige
Kontrollen auf Kältemittel-Leckagen vorschreiben.
Weitere Informationen hierzu erteilt der örtliche Fachhändler.
Diese Handbuch ist eine technische Hilfe und stellt keine bindendes Angebot dar. Der Inhalt kann nicht als explizit oder implizit garantiert angesehen
werden, was Vollständigkeit, Genauigkeit oder Verlässlichkeit betrifft. Alle hier enthaltenen Daten und Spezifikationen dürfen ohne vorherige Ankündigung
geändert werden. Das zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben Datum ist verbindlich.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für jeden direkten oder indirekten Schaden im weitesten Sinn des Wortes, der aus dem Gebrauch und/oder
Deutung dieses Handbuchs hervorgeht oder mit ihm in Verbindung steht.
Wir behalten uns vor, jederzeit unangekündigt gestalterische und konstruktive Änderungen vorzunehmen, daher ist das Titelbild nicht verbindlich.
Tabelle 2 - Das ordentliche Wartungsprogramm
Lister der Maßnahmen
0,10 : Kein Maßnahme
Zwischen 0,10 und 0,19 : Den Säureschutzfilter ersetzen und Nachprüfung nach 1000 Betriebsstunden. Den Filter
solange ersetzen, bis TAN unter 0,10 liegt.
>
0,19 : Öl, Ölfilter und Filtertrockner ersetzen. Innerhalb regulärer Zeitabständen überprüfen.
Für zu dieser Kategorie gehörende Kaltwassersätze schreiben einige örtliche
Bestimmungen eine regelmäßige Inspektion durch eine autorisierte Stelle vor.
Bitte informieren Sie sich über die örtlichen Vorschriften.
Wöchentli
ch
X
X
Entsorgung
Die Einheit enthält Bauteile aus Metall und Kunststoff sowie
elektronische Teile. Alle diese Teile müssen entsprechend den örtlich
geltenden Entsorgungsvorschriften entsorgt werden.
Bleibatterien müssen den zuständigen Schadstoff-Sammelstellen
zugeführt werden.
Altöl muss den zuständigen Schadstoff-Sammelstellen zugeführt
werden.
D-EIMAC00804-14EU – 28/209
Monatlich
Jährlich/Jahr
(Anmerkung 1)
eszeitlich
(Anmerkung 2)
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