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Endress+Hauser QG 020 Technische Information Seite 12

Radiometrische messung strahlenschutzbehälter

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Sofortmaßnahmen
Meldung an die
Meldung an die
Meldung an die
Meldung an die
zuständige Behörde
zuständige Behörde
zuständige Behörde
zuständige Behörde
Innerbetriebliche
Maßnahmen
Rücknahme
Bedingungen
12
Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignissen
Falls der Strahlenschutzbehälter oder der Strahler durch Unfall oder andere unvorhergesehene
Ereignisse beschädigt wird oder falls der Strahler auf andere Weise verloren geht, sind unmittel-
bar folgende Sofortmaßnahmen einzuleiten:
Strahlenschutzbeauftragten sofort informieren.
Alle Mitarbeiter müssen den gefährdeten Bereich sofort verlassen. Die Umgebung der
Messtelle ist abzusperren und zu kennzeichnen.
Falls die Gefahr besteht, dass radioaktives Material in das Messgut gelangt ist, ist die Produk-
tion unmittelbar zu unterbrechen. Möglicherweise kontaminiertes Messgut ist sicherzustellen
und darf vor einer Prüfung nicht weiterverwendet werden.
Alle bei der Schadensbekämpfung beteiligten Personen (Feuerwehr, Betriebsschutz u.a.) sind
von der Strahlengefährdung zu unterrichten.
Unmittelbar nachdem die Sofortmaßnahmen eingeleitet sind, ist die zuständige atomrechtliche
Behörde durch den Strahlenschutzbeauftragten zu verständigen.
Maßnahmen nach Beendigung der Anwendung
Sobald eine radiometrische Messeinrichtung nicht mehr benötigt wird, muss die Strahlung am
Strahlenschutzbehälter ausgeschaltet werden. Der Strahlenschutzbehälter ist unter Beachtung
aller relevanten Vorschriften zu demontieren und in einem abschließbaren Raum ohne Durch-
gangsverkehr zu verwahren. Über diese Maßnahmen sind die zuständigen Behörden zu informie-
ren. Der Zugangsbereich zu dem Aufbewahrungsraum ist auszumessen und zu kennzeichnen.
Der Diebstahlschutz unterliegt dem Strahlenschutzbeauftragten. Es ist zu verhindern, dass der
Strahler im Strahlenschutzbehälter zusammen mit Anlagenteilen verschrottet wird. Schnellstmög-
liche Rücklieferung ist zu veranlassen.
BRD
Nehmen Sie mit Ihrem zuständigen E+H-Vertriebsbüro Kontakt auf, um die Rücknahme zum
Zweck der Prüfung auf Wiederverwendung oder Verwertung durch Endress+Hauser zu organi-
sieren.
Andere Länder
Nehmen Sie mit Ihrer zuständigen E+H-Vertriebsfirma oder mit den zuständigen Behörden (Atom-
Ministerium) bzw. Regulierungsbehörden Kontakt auf, um möglichst einen Rücknahmeweg im
Land zu finden. Falls die Rücknahme im Land nicht möglich ist, muss die weitere Vorgehensweise
mit der jeweiligen E+H Vertriebsfirma/Vertretung abgestimmt werden. Der Bestimmungsflughafen
für eine eventuelle Rücksendung ist Basel, Schweiz.
Vor der Rücksendung müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Ein Abnahmeprüfzeugnis, das nicht älter als drei Monate ist und die Dichtigkeit der Strahlen-
quelle bestätigt, muss E+H vorliegen (Wisch-Test-Zertifikat).
Serien-Nummer, Typ der Strahlenquelle (
quelle müssen angegeben werden. Diese Daten finden Sie in den Dokumenten, die zusammen
mit der Strahlenquelle geliefert wurden.
Die Rücksendung muss in einem zugelassenen Schutzbehälter zur einfachen Manipulation und
in einer typgeprüften Typ-A-Verpackung (IATA-Regeln) erfolgen.
Strahlenschutzbehälter QG 020/100
60
Co oder
137
Cs), Aktivität und Bauart der Strahlen-
Endress+Hauser

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Diese Anleitung auch für:

Qg 100