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Endress+Hauser Deltabar M PMD55 Technische Information Seite 48

Differenzdruckmessung
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Druckgeräterichtlinie
2014/68/EU (DGRL)
Herstellererklärungen
Trinkwasserzulassung
Klassifizierung der Prozess-
dichtung zwischen elektri-
schem Anschluss und
(brennbaren) Prozessmedien
gemäß ANSI/ISA 12.27.01
Abnahmeprüfzeugnis
Kalibration; Einheit
48
Druckgeräte mit zulässigem Druck ≤ 200 bar (2 900 psi)
Druckgeräte (maximal zulässiger Druck PS ≤ 200 bar (2 900 psi)) können nach der Druckgerätericht-
linie 2014/68/EU als druckhaltende Ausrüstungsteile eingestuft werden. Wenn der maximal zuläs-
sige Druck ≤ 200 bar (2 900 psi) und das druckhaltende Volumen des Druckgerätes ≤ 0,1 l betragen,
so unterliegt das Druckgerät der Druckgeräterichtlinie (siehe Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU,
Art.4, Absatz 3). Die Druckgeräterichtlinie beschreibt lediglich, dass das Druckgerät entsprechend
der "guten Ingenieurspraxis in einem der Mitgliedsländer" entworfen und gefertigt werden muss.
Begründung:
• Druckgeräterichtlinie DGRL (PED) 2014/68/EU, Artikel 4, Absatz 3
• Pressure equipment directive 2014/68/EU, Commission´s Working Group "Pressure", Guideline
A-05 + A-06
Anmerkung:
Für Druckgeräte, die Teil einer Sicherheitseinrichtung zum Schutz einer Rohrleitung oder eines
Behälters gegen Überschreitung der zulässigen Grenzen sind (Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunk-
tion entsprechend Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Art. 2, Abs. 4), ist eine gesonderte Betrach-
tung vorzunehmen.
In Abhängigkeit von der gewünschten Konfiguration, können folgende Dokumente zusätzlich zum
Gerät bestellt werden:
• TSE-frei: Materialien frei von tierischem Ursprung
• Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 (GMP)
• Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 Materialien in Berührung mit Lebensmitteln
Download der Herstellererklärung
www.endress.com
→ Download
NSF 61
Bestellinformation:
Produktkonfigurator Bestellmerkmal "Weitere Zulassung" Option "LR"
Geräte von Endress+Hauser werden gemäß ANSI/ISA 12.27.01 entweder als Single Seal- oder Dual
Seal-Geräte mit Warnmeldung konstruiert. Dies ermöglicht es dem Anwender, auf die Installation
und die Kosten einer externen sekundären Prozessdichtung im Schutzrohr zu verzichten, welche in
ANSI/NFPA 70 (NEC) und CSA 22.1 (CEC) gefordert ist. Diese Geräte entsprechen der nordamerika-
nischen Installationspraxis und ermöglichen eine sehr sichere und kostengünstige Installation bei
Überdruckanwendungen mit gefährlichen Prozessmedien.
Weitere Informationen finden sich in der Control Drawing zum jeweiligen Gerät.
Bezeichnung
EN10204-3.1 Material mediumberührt, Abnahmeprüfzeugnis
NACE MR0175 mediumberührt
EN10204-3.1 AD2000 Material mediumberührt, ausgenommen Prozessmembran Abnahmeprüf-
zeugnis
EN10204-3.1 Heliumlecktest, Abnahmeprüfzeugnis
EN10204-3.1 Druckprüfung, Abnahmeprüfzeugnis
1)
Produktkonfigurator Bestellmerkmal "Test, Zeugnis"
2)
Die Auswahl dieses Merkmals für beschichtete Prozessmembranen/Prozessanschlüsse bezieht sich auf den
metallischen Grundwerkstoff.
Bezeichnung
Nennwert; mbar/bar
Nennwert; kPa/MPa
Nennwert; mm/mH2O
Deltabar M PMD55
1)
Option
2)
JA
2)
JB
JF
KD
KE
1)
Option
B
C
D
Endress+Hauser

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