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Jungheinrich DFG 670 Betriebsanleitung Seite 116

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6.11 Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten
WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten
Bevor eine Last aufgenommen wird, hat sich der Bediener davon zu überzeugen,
dass sie ordnungsgemäß palettiert und die zugelassene Tragfähigkeit des
Flurförderzeugs nicht überschritten ist.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Nur vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht
die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu treffen.
Transportieren von Lasten außerhalb des zugelassenen Lastaufnahmemittels ist
verboten.
Schadhafte Lasten dürfen nicht transportiert werden.
Behindert zu hochaufgepackte Last die Sicht nach vorn, ist rückwärts zu fahren.
Nicht die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Gabelzinkenabstand vor Aufnahme der Last prüfen, gegebenenfalls einstellen.
Gabelzinken so weit wie möglich unter die Last fahren.
Lasten aufnehmen
Voraussetzungen
– Last ordnungsgemäß palettiert.
– Gabelzinkenabstand für die Palette geprüft und gegebenenfalls eingestellt.
– Gewicht der Last entspricht der Tragfähigkeit des Flurförderzeugs.
– Gabelzinken bei schweren Lasten gleichmäßig belastet.
Vorgehensweise
• Flurförderzeug langsam an die Palette heranfahren.
• Hubgerüst senkrecht stellen.
• Gabelzinken langsam in die Palette einführen, bis der Gabelrücken an der Palette
anliegt.
• Lastaufnahmemittel anheben.
• Vorsichtig und langsam zurücksetzen, bis sich die Last außerhalb des
Lagerbereiches befindet. Bei Rückwärtsfahrt auf freie Fahrt achten.
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