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Jungheinrich DFG 670 Betriebsanleitung Seite 11

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Zulässige Einsatzbedingungen
GEFAHR!
Die zulässigen Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege dürfen nicht
überschritten werden.
An unübersichtlichen Stellen ist die Einweisung durch eine zweite Person
erforderlich.
Der Bediener muss sicherstellen, dass während des Be- oder Entladevorgangs die
Verladerampe oder Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
– Einsatz in industrieller und gewerblicher Umgebung.
– Zulässiger Temperaturbereich -20 bis 40°C.
– Einsatz nur auf befestigten, tragfähigen und ebenen Böden.
– Zulässige Flächen- und Punktbelastungen der Fahrwege nicht überschreiten.
– Einsatz nur auf gut einsehbaren und vom Betreiber freigegebenen Fahrwegen.
– Befahren von Steigungen bis maximal 15 %.
– Steigungen quer oder schräg befahren ist verboten. Last bergseitig transportieren.
– Einsatz im teilöffentlichen Verkehr.
– Der Einsatz von Treibgas-Flurförderzeugen (TFG) unter erdgleichen Bereichen ist
nicht zulässig.
– Das Flurförderzeug darf nur in den Bereichen, die sauber und frei von Öl und
desgleichen sind, betrieben werden.
WARNUNG!
Explosionsgefahr beim Einsatz von Treibgas-Flurförderzeugen (TFG) unter
erdgleichen Bereichen
Treibgas ist schwerer als Luft. Unter erdgleichen Bereichen kann sich daher ohne
ausreichende Belüftung ein explosives Treibgas-Luftgemisch bilden.
Treibgas-Flurförderzeuge nicht unter erdgleichen Bereichen verwenden.
WARNUNG!
Einsatz unter extremen Bedingungen
Der Einsatz des Flurförderzeugs unter extremen Bedingungen kann zu
Fehlfunktionen und Unfällen führen.
Für Einsätze unter extremen Bedingungen, insbesondere in stark staubhaltiger
oder Korrosion verursachender Umgebung, ist für das Flurförderzeug eine
spezielle Ausstattung und Zulassung erforderlich.
Der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist nicht zulässig.
Bei Unwetter (Sturm, Blitzschlag) darf das Flurförderzeug im Freien oder
gefährdeten Bereichen nicht betrieben werden.
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