10. VERSCHROTTUNG DER MASCHINE
Wenn die Maschine abgenutzt ist, soll sie auf verantwortliche Weise verschrottet
werden. Folgendes ist zu berücksichtigen:
• Die Maschine darf nicht in freier Natur abgestellt werden - das Öl (Getriebe und
hydraulische Ausrüstung) muß abgelassen werden. Die abgelassenen Öle
müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
• Die Maschine in brauchbare Teile zerlegen, z. B. Räder, Hydraulikschläuche,
Ventile usw.
• Brauchbare Teile an eine autorisierte Recyclingzentrale abliefern. Die größeren
Schrotteile ordnungsgemäß verschrotten.
PIDX-029A-03 FCT 900 / FCT 1100 MK II 0410
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