JF-Fabriken - J. Freudendahl A/S, 6400 Sønderborg, Dänemark, - genannt "JF", leistet
jedem Käufer, der eine neue JF-Maschine bei einem anerkannten Händler erwirbt, eine
Garantie.
Die
Gewährleistung
Herstellungsfehlern. Die Garantie läuft ein Jahr ab Verkaufsdatum
an den Endverbraucher.
Die Garantie entfällt in folgenden Fällen:
1.
bei Benutzung der Maschine für andere Zwecke, als in der Gebrauchsanleitung
beschrieben.
2.
bei missbräuchlicher Nutzung.
3.
bei Gewalteinwirkung, z. B. Blitz oder herabstürzende Gegenstände
4.
bei mangelhafter Wartung.
5.
bei Transportschäden.
6.
bei Änderungen an der Konstruktion der Maschine ohne schriftliche Zusage von JF.
7.
bei Durchführung von Reparaturarbeiten durch Unkundige.
8.
wenn keine Original-Ersatzteile verwendet wurden.
JF ist durch evtl. Fehler nicht verantwortlich für Verdienstausfall oder Schadenersatz weder dem
Eigentümer noch Dritten gegenüber. Ebenfalls haftet JF nicht für Arbeitslohn, außer den geltenden
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Garantieteilen.
JF haftet nicht für Kosten wie:
1.
Normale Wartungskosten z. B. Öl, Fett und kleinere Einstellungen.
2.
Transport der Maschine zu einer Werkstatt und zurück.
3.
Reise- oder Frachtkosten des Händlers.
Für Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterworfen sind, wird keine Garantie geleistet, es sei denn,
es kann einwandfrei bewiesen werden, dass JF ein Fehler unterlaufen ist.
Folgende Teile sind einer natürlichen Abnutzung unterworfen:
Schutztücher, Messer, Messerhalter, Gegenschneiden, Gleitkufen, Steinschutz, Scheiben,
Rotorplatten, Aufbereiterelemente, Reifen, Schläuche, Bremsbacken, Kettenspannerelemente,
Schutzkappen, Hydraulikschläuche, Förderbänder, Radbolzen und –Muttern, Sicherungsringe,
Stecker, Gelenkwellen, Kupplungen, Dichtungen, Zahn- und Keilriemen, Ketten, Kettenräder,
Mitnehmer, Förderkettenlamellen, Rech- und Pick-up Federn, Gummidichtungen, Gummipaddel,
Schäre, Verschleißplatte und Ausfütterung für Streutisch, Fräsmesser einschl. Bolzen und
Muttern, Streuwalzen und -flügel.
Der Endverbraucher muss außerdem folgendes beachten:
1.
Die Garantie tritt nur dann in Kraft, wenn der Händler bzgl. Montageanleitung und
Anweisung für den Einsatz eine Einweisung gegeben hat.
2.
Die Garantie kann nicht ohne schriftliche Zusage von JF von Dritten übernommen werden.
3.
Die Garantie kann erlöschen, wenn eine Reparatur nicht sofort ausgeführt wird.
GARANTIE
umfasst
Abhilfe
bei
Material-
und