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Anwendung; Bestimmungswidrige Verwendung - Gossen MetraWatt PROFITEST INTRO Kurzbedienungsanleitung

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Gossen Metrawatt GmbH

Anwendung

Bitte lesen Sie diese wichtigen Informationen!
Verwendungszweck / Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Mess- und Prüfgerät PROFITEST INTRO (M520T) wird verwendet zur Prüfung der Wirksam-
keit von Schutzmaßnahmen an ortsfesten elektrischen Installationen nach Fertigstellung, Repa-
ratur, Erweiterung und anlässlich einer Wiederholungsprüfung (DGUV Vorschrift 3) gemäß IEC
60364-6 / DIN VDE 0100-600, ÖVE-EN 1, SEV 1000, NIV/NIN und anderen länderspezifischen
Normen sowie in den einzelnen Abschnitten der DIN EN 61557 (VDE 0413) definiert.
Der Anwendungsbereich des Mess-/Prüfgeräts erstreckt sich auf alle Wechselstrom- und Dreh-
stromnetze bis 230 V / 400 V (300 V / 500 V) Nennspannung und 162/3 / 50 / 60 / 200 / 400
Hz Nennfrequenz. Messkategorie 300 V CAT IV und 600 V CAT III.
Im Mess-/Prüfgerät wird eine Anlagenstruktur erstellt und die gemessenen Werte den Objekten
zugeordnet und gespeichert. Mit der zugehörigen PC-Software ETC können durchgeführte Prü-
fungen und gemessene Werte archiviert und in einem Mess- und Prüfprotokoll dokumentiert und
ausgedruckt werden (z.B. alle für ein Abnahmeprotokoll des ZVEH erforderlichen Werte).
Nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist die Sicherheit von Anwender und Mess-/Prüfge-
rät gewährleistet.

Bestimmungswidrige Verwendung

Alle Verwendungen des Mess-/Prüfgerätes, die nicht in dieser Kurzbedienungsanleitung oder in
der Bedienungsanleitung des Mess-/Prüfgerätes beschrieben sind, sind bestimmungswidrig.
Haftung und Gewährleistung
Gossen Metrawatt GmbH übernimmt keine Haftung bei Sach-, Personen- oder Folgeschäden,
die durch unsachgemäße oder fehlerhafte Anwendung des Produktes, insbesondere durch
Nichtbeachtung der Produktdokumentation, entstehen. Zudem entfallen in diesem Fall sämtliche
Gewährleistungsansprüche.
Auch für Datenverluste übernimmt Gossen Metrawatt GmbH keine Haftung.
Öffnen / Reparaturen
Das Mess-/Prüfgerät darf nur durch autorisierte Fachkräfte geöffnet werden, damit der einwand-
freie und sichere Betrieb gewährleistet ist und die Garantie erhalten bleibt. Auch Originalersatz-
teile dürfen nur durch autorisierte Fachkräfte eingebaut werden.
Eigenmächtige konstruktive Änderungen am Mess-/Prüfgerät sind verboten.
Falls feststellbar ist, dass das Mess-/Prüfgerät durch nicht autorisiertes Personal geöffnet
wurde, werden keinerlei Gewährleistungsansprüche betreffend Personensicherheit, Messgenau-
igkeit, Konformität mit den geltenden Schutzmaßnahmen oder jegliche Folgeschäden durch den
Hersteller gewährt.
Durch Beschädigen oder Entfernen des Garantiesiegels verfallen jegliche Garantieansprüche.
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