2.7.8 Ausrüstungen / Verschleißteile wechseln
2.7.9 Düngemittel und gebeiztes Saatgut
2.7.10 Umweltschutz
2.7.11 Nachrüstungen und Umbauten
60091762 • 01 • 08/2022 • de
Ø Es dürfen ausschließlich Zugvorrichtungen angebaut werden, die den techni-
schen Anforderungen gemäß dieser Betriebsanleitung genügen. Für Schäden,
die aufgrund des Anbaus unpassender Zugvorrichtungen sowie dem nicht
fachgerechten Anbau resultieren, übernimmt die Firma HORSCH keine Haf-
tung.
Ø Bei Maschinen mit gültiger Betriebserlaubnis dürfen nur Zugvorrichtungen an-
gebaut werden, die von der Betriebserlaubnis abgedeckt sind. Der Anbau von
Zugvorrichtungen, die nicht von der Betriebserlaubnis abgedeckt sind, führt
zum Erlöschen der Zulassung.
Ø Die Maschine gegen unbeabsichtigtes Wegrollen sichern!
Ø Angehobene Rahmenteile, unter denen sich Personen aufhalten, durch geeig-
nete Stützen absichern!
Ø Vorsicht! Bei hervorstehenden Teilen (z.B. Scharen) besteht Verletzungsgefahr!
Ø Bei allen Montagearbeiten ergonomische Arbeitshaltungen einnehmen.
Ø Beim Aufsteigen auf die Maschine nicht auf drehbare Teile aufsteigen. Diese
können durchdrehen; daher besteht die Gefahr schwerster Verletzungen durch
Stürze.
Unsachgemäßer Umgang mit Düngemitteln und gebeiztem Saatgut kann Vergiftun-
gen und Tod verursachen.
Ø Angaben im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers der Mittel befolgen. Sicher-
heitsdatenblatt bzw. Sicherheitshinweise gegebenenfalls beim Händler anfor-
dern.
Ø Persönliche Schutzausrüstungen nach den Angaben des Herstellers festlegen
und bereitstellen.
Betriebsstoffe wie Hydrauliköl, Schmierstoffe etc. können die Umwelt und die Ge-
sundheit von Personen schädigen.
Ø Betriebsstoffe nicht in die Umwelt gelangen lassen.
Ø Ausgelaufene Betriebsstoffe mit saugfähigem Material oder mit Sand aufneh-
men, in einen flüssigkeitsdichten gekennzeichneten Behälter füllen und gemäß
den behördlichen Vorschriften entsorgen.
Bauliche Veränderungen, die nicht von der Firma HORSCH freigegeben sind, können
die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Maschine beeinträchtigen und füh-
ren zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche.
Für Schäden an Leib und Leben sowie Sachschäden, die sich aufgrund von nicht frei-
gegebenen Nachrüstungen und Umbauten ergeben, ist die Firma HORSCH nicht zur
Haftung verpflichtet.
Ø Keine baulichen Änderungen an der Zugvorrichtung der Maschine durchfüh-
ren.
Ø Keine baulichen Änderungen oder Erweiterungen durchführen, die nicht von
HORSCH freigegeben wurden.
Sicherheit und Verantwortung | 2
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