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SUPER 65 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
4.2.3 HÖHENAUSGLEICH
Wenn der Untergrund an den verschiedenen Aufstellpunkten unterschiedliche Höhen aufweist
oder wenn bestimmte Höhen der Gerüstlagen erreicht werden sollen, sind Ausgleichsrahmen
mit einer Höhe von 0,50 m, 1,00 m oder 1,50 m einzubauen (siehe Bild 5).
Bild 5: Ausgleichsrahmen mit 0,50 m, 1,00 m bzw. 1,50 m Höhe.
Ausgleichsrahmen dürfen ausschließlich direkt über den Spindeln oder Fußtraversen eingebaut
werden.
Wenn in einem Gerüstfeld Vertikaldiagonalen vorgesehen sind, ist zwischen den
Ausgleichsrahmen als Diagonale ein Gerüstrohr Ø 48,3 x 3,2 mit Drehkupplungen anzuschließen
(siehe Abschnitt 5.10). Außerdem ist in diesem Fall direkt oberhalb der Spindeln ein Längsriegel
einzubauen (siehe Bild 5).
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4.2.4 VERTIKALRAHMEN UND DURCHGANGSRAHMEN
Die Vertikalrahmen und Durchgangsrahmen sind senkrecht auf die Spindeln zu stecken und
gegen Umfallen zu sichern.
Bild 6: Aufbau des ersten Gerüstfeldes: Vertikalrahmen
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