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SUPER 65 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
4.4.7.5 Abweichung von der vorgesehenen Position der Gerüsthalter
Ist in der vorgesehenen Verankerungshöhe kein tragfähiger Verankerungsgrund vorhanden, so
dürfen die Gerüsthalter in einer Ankerebene mit einem vertikalen Abstand vom Knotenpunkt
von maximal 30 cm angeordnet werden.
Bild 43: Verankerungen mit abweichender Ankerposition
Wenn die Lage der Gerüsthalter von der vorgesehenen Position (siehe Bild 36 bis Bild
39) abweichen, sind bei einigen Konfigurationen Zusatzmaßnahmen erforderlich, siehe
Abschnitt 9.2
Falls die Gerüsthalter in mehr als einer Ankerebene von der vorgesehenen Position am
Knoten abweichen oder wenn die maximal zulässige Abweichung überschritten wird, ist die
Standsicherheit der Gerüstausführung nachzuweisen.
Stand:
42
04/2020
max. 30 cm
T +49 (0) 2331 4709-180 · INFO@SCAFOM-RUX.DE
4.4.7.6 Einleitung der Verankerungskräfte in den Verankerungsgrund
• Die Verankerungskräfte nach Abschnitt 9.2 müssen über Gerüsthalter und Befestigungsmittel
in einen ausreichend tragfähigen Verankerungsgrund (zum Beispiel das eingerüstete
Bauwerk) eingeleitet werden.
• Geeignetes Befestigungsmittel ist zum Beispiel die Verankerungsvorrichtung in Fassaden
nach DIN 4426 "Sicherheitseinrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen,
Absturzsicherungen".
• Ungeeignete Befestigungen sind zum Beispiel Rödeldrähte und Stricke.
Die Verwendung derartiger Befestigungsmittel ist nicht zulässig.
• Ausreichend tragfähiger Verankerungsgrund sind z. B. Stahlbeton-Decken, -Wände, -Stützen,
Tragendes Mauerwerk nach DIN 1053 "Mauerwerk".
• Nicht ausreichend tragfähiger Verankerungsgrund sind z. B. Schneefanggitter, Blitzableiter,
Fallrohre, Fensterrahmen. Der Anschluss der Befestigungen an derartigen Elementen ist
nicht zulässig.
• Die Tragfähigkeit der Befestigungsmittel zwischen Gerüsthalter und Verankerungsgrund
muss für die Verankerungskräfte nachgewiesen werden.
• Der Nachweis der Tragfähigkeit der Befestigungsmittel kann zum Beispiel durch
- die Bauartzulassung durch das Institut für Bautechnik, Berlin,
- statische Berechnung oder
- Probebelastungen nach Abschnitt 4.4.7.7 erbracht werden.
• Werden zur Verankerung Befestigungsmittel mit Bauartzulassung verwendet, müssen die
darin enthaltenen Bedingungen eingehalten werden. Hierzu gehören zum Beispiel
- Nachweis des Verankerungsgrundes,
- erforderliche Bauteilabmessungen und Randabstände,
- besondere Einbauanweisung.
Stand:
04/2020
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