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Klassifizierung; Z-8.1-185.1 Vom 03. Januar 2016; Gerüst En 12810 - 3D - Sw06/300 - H2 - B - Ls; Vorbemerkungen - Scafom-Rux Super 65 Aufbau- Und Verwendungsanweisung

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Inhaltsverzeichnis
02
SUPER 65 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
1

Vorbemerkungen

1.1
Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung gilt für den Auf-, Um- und Abbau des
Gerüstsystems SUPER 65 sowie für dessen Nutzung und wendet sich ausschließlich an
Fachunternehmen.
1.2
Das Gerüstsystem SUPER 65 ist mit der Zulassung Nr. Z-8.1-185.1 vom 03. Januar 2016
allgemein bauaufsichtlich zugelassen.
1.3
Die in dieser Anleitung beschriebene Regelausführung entspricht der Zulassung Nr.
Z-8.1-185.1 vom 03. Januar 2016. Sie ist im Abschnitt 9.2 dieser Anleitung beschrieben.
Im Zweifelsfall gilt die Zulassung. Weitere Angaben sind der genannten Zulassung zu
entnehmen.
1.4
Die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung beschriebenen technischen
Problemlösungen schließen andere, technisch nachweislich mindestens gleichwertige
Lösungen nicht aus.
1.5
Neben den Regelungen dieser Anleitung sind die allgemein für das Gerüstbauhandwerk
und für die Nutzer der Gerüste geltenden Regelungen einzuhalten, zum Beispiel:
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-8.1-185.1 vom 03. Januar 2016,
- DIN EN 12811-1: Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 1: Arbeitsgerüste,
- DIN 4420-1: Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 1: Schutzgerüste,
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der jeweils gültigen Fassung,
- Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten" (BGV C22),
- technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1111, 2121),
- Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (DGUV
Information 201-011, vormals BGI/GUV-I 663),
- Gerüstbauarbeiten (DGUV Information 201-047, vormals BGI 5101),
- Fachregeln für den Gerüstbau - Standgerüste als Fassaden- oder Raumgerüste aus
vorgefertigten Bauteilen (FRG 1),
- Gemeinsamer Leitfaden für die Bereitstellung von Arbeits- und Schutzgerüsten
(Herausgeber Union Europäischer Gerüstbaubetriebe e.V.)
1.6
Die Anleitung gilt nur im Zusammenhang mit der Verwendung von original
SUPER 65 Bauteilen, die entsprechend der Zulassung Z-8.1-185.1 vom 03. Januar 2016
gekennzeichnet und in der Bauteilliste im Abschnitt 9.1 angegeben sind.
1.7
Die Bauteile des SUPER 65 dürfen nicht verändert werden.
1.8
Vor dem Einbau der Bauteile sind diese vom Gerüstbauer / Gerüstersteller verantwortlich
zu überprüfen. Beschädigte Teile dürfen nicht verwendet werden.
Stand:
8
04/2020
T +49 (0) 2331 4709-180 · INFO@SCAFOM-RUX.DE
1.9
Personen, welche die Anforderungen der Vorsorgeuntersuchung G41 für Arbeiten mit
Absturzgefahr nicht mit Sicherheit erreichen, dürfen das Gerüst nicht betreten.
1.10 Herausgeber dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung ist:
RUX GmbH, Neue Straße 7, D-58135 Hagen
Telefon: 02331 - 4709 - 0 Telefax: 02331 - 4709 - 202
Mail: info@scafom-rux.de
Technische Änderungen und Überarbeitung vorbehalten.
Bei Lücken oder in Zweifelsfällen sind die jeweils aktuellen Vorschriften hinzuzuziehen.
2

Allgemeines

2.1
Das SUPER 65 Gerüstsystem ist als Arbeits- und Schutzgerüst der Lastklasse 3 nach DIN EN
12811-1:2004-3 zugelassen.
Tabelle 1: Klassifizierung

Klassifizierung

Gerüst EN 12810 - 3D - SW06/300 - H2 - B - LS
2.2
Für die in dieser Anleitung beschriebene Regelausführung gilt der
Standsicherheitsnachweis und der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit durch Erteilung
der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt als erbracht. Abweichungen
von dieser Regelausführung sind zulässig, wenn im Einzelfall die Standsicherheit und die
Gebrauchstauglichkeit nach den technischen Baubestimmungen und den Feststellungen
der Zulassung Z-8.1-185.1 vom 03. Januar 2016 schriftlich nachgewiesen wird.
2.3
Die Standsicherheit kann auch durch Zuhilfenahme von Bemessungstabellen oder
Bemessungshilfen, die auf Grundlage der Technischen Baubestimmungen erstellt wurden,
nachgewiesen werden.
2.4
Abweichungen von dieser Anleitung sind möglich, wenn die Sicherheit der
Montageabläufe, (zum Beispiel Sicherheit gegen Absturz, Standsicherheit in
Zwischenzuständen), im Einzelfall schriftlich nachgewiesen wird.
2.5
Der Auf-, Um und Abbau des Systemgerüstes darf nur unter Aufsicht einer
befähigten Person (Aufsichtführender) von fachlich geeigneten Beschäftigten nach
spezieller Unterweisung und objektbezogener Einweisung zu den Ergebnissen der
Gefährdungsbeurteilung (Montageanweisung) durchgeführt werden. Befähigte Personen
können Gerüstbaumeister, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zum
Gerüstbauer, geprüfte Gerüstbau-Obermonteure, geprüfte Gerüstbau-Kolonnenführer,
Personen mit vergleichbaren Fachkenntnissen und bauhandwerklicher Ausbildung, sowie
ausreichender praktischer Berufserfahrung im Gerüstbau sein.
Stand:
04/2020
Lastklasse
Feldlänge
Nutzlast
3
≤ 3,0 m
2,0 kN/m
2
9
Inhaltsverzeichnis
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