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SUPER 65 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
5.5 ÜBERBRÜCKUNGSTRÄGER
Überbrückungen werden erforderlich, wenn zum Beispiel Durchfahrten frei gehalten werden
müssen.
Bild 54: Überbrückung
Die Überbrückungen werden unmittelbar unter der ersten oder zweiten Gerüstlage angeordnet
und ausgesteift (siehe Abschnitt 9.2 und in Anlage C der Zulassung Z-8.1-185.1 vom 03.
Januar 2016). Hierzu werden Überbrückungsträger verwendet, die mit den angeschweißten
Halbkupplungen an die Vertikalrahmen angeschlossen werden (siehe Abschnitt 5.10).
Alternativ dazu dürfen Gitterträger verwendeten werden, die mit jeweils zwei
Normalkupplungen an jedem Vertikalrahmen angeschlossen werden (siehe Abschnitt 5.10).
Die Aussteifung der Überbrückungsträger oder Gitterträger hat in der Mitte der Überbrückung
sowie jeweils in der Mitte der beiden Überbrückungsfelder zu erfolgen. Zur Aussteifung sind
die Obergurte der beiden parallelen Träger horizontal zu halten. Das kann entweder durch eine
Verankerung am Gebäude erfolgen oder durch einen Horizontalverband aus Gerüstrohren und
Kupplungen (siehe Bild 55 und Bild 56).
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Bild 55: Horizontalaussteifung mit Verankerung
Bild 56: Horizontalaussteifung mit Verband
Die Ausführung des Gerüstes mit Überbrückungsträger ist in Abschnitt 9.2 dargestellt. Die dort
angegebenen Zusatzmaßnahmen sind zu beachten.
- Zusätzliche Vertikaldiagonalen (u.a. in zwei Gerüstetagen über dem Träger)
- Zusätzliche Horizontalriegel
- Zusätzliche Verankerungen
Die zusätzlichen Vertikaldiagonalen oberhalb der Überbrückungsträger sind mit
Normalkupplungen über Streichrohre an den Vertikalstielen anzubinden (siehe Bild 57).
Alternativ kann der Anschluss der Diagonalen in Knotennähe mit Drehkupplungen der Klasse B
nach EN 74-1:2005 mit einer Belastbarkeit von 9,09 kN erfolgen.
Bild 57: Anschluss der Diagonalen mit Normalkupplungen
Stand:
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