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SUPER 65 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
2.6
Dem Aufsichtsführenden und den Beschäftigen muss diese Aufbau- und Verwendungs-
anleitung und die oben genannte Zulassung während der gesamten Dauer des Auf- und
des Abbaus auf der Baustelle zur Verfügung stehen.
2.7
Der Aufbau und der Abbau des Gerüstes darf nur bis zur Windstärke 5 erfolgen. Treten
größeren Windstärken auf, ist das Gerüst unverzüglich zu sichern und zu räumen (zur
Orientierung: Ab Windstärke 6 tritt beim Gehen eine spürbare Hemmung durch den Wind auf ).
2.8
Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung: "Der Arbeitgeber hat vor der
Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen
(Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen
abzuleiten. " Für die Montage ist von dem, für den Aufbau verantwortlichen Unternehmer
der Gerüstbauarbeiten je nach Komplexität ein Plan für den Auf-, Um- und Abbau
(Montageanweisung) zu erstellen oder durch eine von ihm bestimmte befähigte Person
erstellen zu lassen. Hierzu kann diese Aufbau- und Verwendungsanleitung, ergänzt durch
Detailangaben für die jeweilige Ausführung verwendet werden.
2.9
Nicht fertig gestellte Gerüste oder Gerüstbereiche müssen mit dem Verbotszeichen
„Zutritt für Unbefugte verboten" gekennzeichnet werden. Der Zugang zu diesen
Gefahrenbereichen muss angemessen abgegrenzt werden.
2.10 Nach Fertigstellung muss der jeweilige Gerüstbauer / Gerüstersteller das Gerüst auf die
ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion prüfen lassen. Die Prüfung muss von
einer hierfür befähigten Person durchgeführt werden, es kann sich dabei auch um den
Aufsichtsführenden handeln.
2.11 Nach Fertigstellung und Prüfung ist das Gerüst zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung
muss Angaben über den Gerüstbauer / Gerüstersteller, die Gerüstbauart, die Last- und
Breitenklasse enthalten und sollte allgemeine Sicherheitshinweise beinhalten. Sie ist an
gut sichtbarer Stelle am Gerüst anzubringen, zum Beispiel am Zugang zu den Aufstiegen.
2.12 Hat sich der Gerüstersteller / Gerüstbauunternehmer vom ordnungsgemäßen Zustand
des Gerüstes überzeugt, kann er es an den Nutzer übergeben. Es wird empfohlen, die
Übergabe gemeinsam mit dem Nutzer durchzuführen und z. B. in einem Prüfprotokoll zu
dokumentieren.
2.13 Die Ergebnisse der Prüfung sind in Form eines Prüfprotokolls zu dokumentieren und über
einen angemessenen Zeitraum, in der Regel 3 Monate über die Standzeit des Gerüstes
hinaus, aufzubewahren.
2.14 Den Nutzern muss diese Anleitung während der gesamten Dauer der Verwendung des
Gerüstes zur Verfügung stehen.
Stand:
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04/2020
T +49 (0) 2331 4709-180 · INFO@SCAFOM-RUX.DE
2.15 Bei Fragen zu dieser Anleitung beziehungsweise zum Montageablauf und zur
Gefährdungsbeurteilung wenden Sie sich bitte an den Herausgeber:
RUX GmbH, Neue Straße 7, D-58135 Hagen
Telefon: 02331 - 4709 - 0 Telefax: 02331 - 4709 - 202
Mail: info@scafom-rux.de
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Allgemeine Anforderungen
Gerüstbauteile sind vor dem Einbau durch Sichtkontrolle auf Beschädigungen zu prüfen.
Beschädigte Gerüstbauteile dürfen nicht eingebaut werden.
Der Aufbau des Gerüstes ist in der Reihenfolge der nachfolgenden Abschnitte
durchzuführen.
Bei der Montage muss die Standsicherheit des Gerüstes - auch in Zwischenzuständen -
stets gewährleistet sein.
Während aller Montagearbeiten ist die persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Dazu
gehören geeignete Kleidung, Sicherheitsschuhe, Handschuhe und Schutzhelm nach
EN 397 mit Gabelkinnriemen. Je nach Erfordernis sind zusätzliche Maßnahmen wie z.B.
Schutzbrille, Gehörschutz, Warnweste oder auch weitere persönliche Schutzausrüstungen
anzuwenden.
Für die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA siehe
Abschnitt 4.4.2 bis 4.4.5.
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Aufbau des Gerüstes
4.1
Festlegung der vorgesehenen Aufstellpunkte
Vor dem Beginn der eigentlichen Montagearbeiten sind die vorgesehenen Aufstellpunkte
gemäß dem baustellenbezogenen Montageplan vor Ort festzulegen.
Der Spalt zwischen den Belägen und der einzurüstenden Wand ist in Abhängigkeit von
den auszuführenden Arbeiten so gering wie möglich zu halten und darf maximal 30 cm
breit sein (siehe auch Abschnitt 4.4.2). Wenn dieser Abstand örtlich nicht eingehalten
werden kann und die Absturzhöhe größer als 2 m ist, ist auch auf der Innenseite des
Gerüstes ein dreiteiliger Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett)
anzubringen.
4.2
Aufbau des ersten Gerüstfeldes
Der Aufbau des Gerüstes ist mit einem Gerüstfeld zu beginnen, in dem Vertikaldiagonalen
vorgesehen sind. In der hier beschriebenen Regelausführung dürfen Vertikaldiagonalen
nur in Gerüstfeldern eingebaut werden, die mindestens 2,00 m lang sind.
Stand:
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