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SUPER 65 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
Als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen nur Systeme verwendet werden, deren
Eignung für Gerüstbauarbeiten nachgewiesen wurde.
Als PSAgA- Anschlagpunkte dürfen ausschließlich die geprüften Bereiche am Vertikalrahmen
und Geländerpfosten mit Traverse bzw. Schutzgitterstüze verwendet werden (siehe Bild 21 und
Bild 22) Die geprüften Anschlagpunkte für PSAgA sind in den folgenden Darstellungen
gekennzeichnet.
Bild 21: Zulässige Anschlagpunkte für die PSAgA am Vertikalrahmen.
Bild 22: Zulässige Anschlagpunkte für die PSAgA am Geländerpfosten mit Traverse.
Rot gekennzeichnete Bereiche sind nicht als Anschlagpunkte für PSAgA zulässig.
Als Anschlagpunkt für PSAgA dürfen nur mindestens zwei Vertikalrahmen oder
Geländerpfosten mit Traverse bzw. Schutzgitterstützen, die mit mindestens einem
Geländerholm verbunden sind, verwendet werden.
Stand:
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grün
Bild 23: Empfohlene Anschlagpunkte am Vertikalrahmen
Für die Verwendung von PSAgA wird der obere Belagriegel im Vertikalrahmen als Anschlagpunkt
für die PSAgA empfohlen, in Bild 23 grün gekennzeichnet.
Bei der Auswahl der tatsächlichen Anschlagpunkte sind die jeweils aktuellen gesetzlichen
Regelungen sowie die Vorgaben der Berufsgenossenschaften einzuhalten.
Anschlagpunkte sollen so hoch wie möglich gewählt werden, mindestens 1,00 m über der
Belagfläche, auf welcher gearbeitet wird.
Es kommen nur solche Bereiche für einen Anschlagpunkt in Frage, die Teil eines geschlossenen
Rahmens sind. Offene Rohrenden wie die Rohrverbinder, oder eventuell vorhandene,
überstehende Rohrenden von Gerüstverankerungen kommen nicht in Frage, weil der PSA-
Karabiner abrutschen kann.
Nur in Ausnahmefällen mit gesonderter Gefährdungsbeurteilung können bei Erfordernis tiefer
liegende Anschlagpunkte gewählt werden. Z.B. die Ständerohre im Bereich zwischen Fußriegel
und Geländerkippstift in 1,00 m Höhe.
Stand:
04/2020
T +49 (0) 2331 4709-180 · INFO@SCAFOM-RUX.DE
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