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SUPER 65 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
4.2.1 LASTVERTEILENDER UNTERBAU
Das Gerüst darf nur auf ausreichend tragfähigem Untergrund direkt aufgestellt werden.
Ein Untergrund wird dann als ausreichend tragfähig anzusehen, wenn er mit einem Pkw
befahrbar ist, ohne Spuren zu hinterlassen. Zum Beispiel: Gepflasterte, geteerte oder betonierte
Flächen, im Allgemeinen auch geschotterte Flächen.
Bei nicht ausreichend tragfähigem Untergrund sind lastverteilende Unterbauten vorzusehen
(siehe Bild 1).
Bild 1: Lastverteilender Unterbau mit Gerüstbohlen
Bei geneigtem Untergrund muss der Unterbau so ausgeführt werden, dass ein Weggleiten sicher
verhindert wird und dass sich eine waagerechte Aufstandsfläche für das Gerüst ergibt (zum
Beispiel durch den Einbau von Keilen). Bei Neigungen über 5° sind die örtlichen Lastableitungen
nachzuweisen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Herstellung der geforderten
Sicherheiten durchzuführen.
Bild 2: Lastverteilender Unterbau auf geneigter Fläche
Eine Neigung von 5 ° entspricht einer Neigung von 8,5 %, also 8,5 cm Höhenunterschied
auf 100 cm Länge.
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4.2.2 FUSSSPINDELN, FUSSTRAVERSEN, BELAGTRAVERSEN
An den vorgesehenen Positionen der Vertikalrahmen sind jeweils zwei Gerüstspindeln mittig auf
den Unterbau aufzustellen (siehe Bild 1) und auf die vorgesehene Auszugslänge auszudrehen:
Auszugslänge der Fußspindeln = Unterkante Fußplatte bis Unterkante Vertikalrahmen.
Bei der hier beschriebenen Regelausführung beträgt die zulässige Auszugslänge der
Fußspindeln:
Gerüst mit Durchgangsrahmen: 30,0 cm
Alle anderen Konfigurationen:
35,0 cm
Bei größeren Auszugslängen ist die Standsicherheit des Gerüsts für den Einzelfall nachzuweisen.
Fußspindeln müssen immer eine vollflächige Auflage auf der Aufstellfläche haben.
In Gerüstfeldern, in denen Vertikaldiagonalen vorgesehen sind, sind Fußtraversen oder
Belagtraversen auf die Spindeln zu stecken (siehe Bild 3).
Bild 3: Fußspindeln mit Fuß- oder Belagtraversen
Beim Einbau einer Traverse auf die richtige Lage des Kippstifts achten!
In Gerüstfeldern, in denen ein Leitergang vorgesehen ist, sind Belagtraversen auf die
Spindeln zu stecken (siehe Bild 4). Auf diese Traversen sind Systembeläge zu legen
(siehe Abschnitt 4.2.8).
Bild 4: Systembeläge auf Belagtraversen
Diese Systembeläge können nicht mehr aufgelegt werden, wenn in diesem Feld
die untersten Vertikalrahmen aufgesteckt wurden.
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