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SUPER 65 |
AUFBAU- UND VERWENDUNGSANLEITUNG
Bild 24: Empfohlene Anschlagpunkte beim oberen Gerüstabschluss
Bei Arbeiten auf der Traufen-Gerüstlage sind keine Vertikalrahmen als Anschlagpunkt vorhanden.
In diesem Fall steht ausschließlich das vertikale Rohr des Geländerpfostens mit Traverse bzw. der
Schutzgitterstütze als geprüfter Anschlagpunkt für PSAgA zur Verfügung.
Der in dieser Situation höchstgelegene mögliche Anschlagpunkt ist somit der Bereich zwischen
den Kippstiften des senkrechten Pfostenrohres, in Bild 24 grün gekennzeichnet.
Für die Verwendung dieses Anschlagpunktes ist eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung
erforderlich, weil die Mindesthöhe von 1,00 m über der Belagfläche unterschritten wird.
Der Bereich oberhalb des oberen Geländer-Kippstiftes ist nicht als Anschlagpunkt verwendbar,
weil der PSA-Karabiner von dem offenen Rohrende abrutschen kann.
PSAgA ist erst dann zu verwenden, wenn der vorhandene Sturzraum ausreichend ist,
um ein Aufschlagen auf den Boden zu vermeiden. Als Sturzraum müssen mindestens 5,75 m
zur Verfügung stehen. Der Sturzraum wird gemessen vom Anschlagpunkt der PSAgA
senkrecht nach unten.
Auf die Verwendung von MSG oder PSAgA darf im Einzelfall verzichtet werden, wenn aufgrund
der baulichen und gerüstspezifischen Gegebenheiten MSG und PSAgA keinen ausreichenden
Schutz bieten bzw. nicht eingesetzt werden können und
• die Arbeiten von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Personen durchgeführt
werden und
• der Arbeitgeber für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung
durchgeführt hat und
• die Absturzkante für die Person deutlich erkennbar ist.
Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz sind dann nicht erforderlich, wenn die Arbeits- und
Zugangsbereiche höchstens 0,30 m von anderen tragfähigen und ausreichend großen Flächen
entfernt liegen.
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T +49 (0) 2331 4709-180 · INFO@SCAFOM-RUX.DE
4.4.3 VERTIKALER TRANSPORT VON GERÜSTBAUTEILEN
4.4.3.1 Bauaufzüge
Für Gerüste mit mehr als 8 m Gerüstfeldhöhe (Belaghöhe über Aufstellfläche) müssen beim Auf-
und Abbau Bauaufzüge verwendet werden. Zu den Bauaufzügen zählen auch handbetriebene
Seilrollenaufzüge.
Auf Bauaufzüge darf verzichtet werden, wenn die Gerüstfeldhöhe nicht mehr als 14 m und die
Längenabwicklung des Gerüstes nicht mehr als 10 m beträgt.
Aufbau- und Verwendungsanleitung des verwendeten Bauaufzugs beachten!
4.4.4 HANDTRANSPORT
In Gerüstfeldern, in denen der Vertikaltransport von Hand durchgeführt wird, müssen in
den unteren Lagen Geländer- und Zwischenholm vorhanden sein. In der jeweils obersten
Gerüstlage ist der Geländerholm ausreichend. Bei dem Handtransport muss auf jeder Gerüstlage
mindestens eine Person stehen (siehe Bild 25 und Bild 35).
Bild 25: Beispiel für den Vertikaltransport von Hand.
Stand:
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