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2 2 .4 Bestimmungsgemäße Verwendung
2.4.1 Zulässige Brennstoffe
Hackgut
Normenhinweis
Holzpellets
Normenhinweis
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Der Fröling Hackgutkessel T4 ist ausschließlich für das Aufheizen von Heizungswas‐
ser bestimmt. Es dürfen nur jene Brennstoffe verwendet werden, die im Abschnitt "Zu‐
lässige Brennstoffe" definiert sind.
⇨ Siehe "Zulässige Brennstoffe" [Seite 10]
Die Anlage nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, si‐
cherheits- und gefahrenbewusst benutzen! Die Inspektions- und Reinigungsintervalle
der Bedienungsanleitung sind zu beachten. Störungen, welche die Sicherheit beein‐
trächtigen können, umgehend beseitigen lassen!
Für eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung und daraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller/Lieferant nicht.
Kriterium
Wassergehalt
Größe
EU:
Brennstoff gem. EN 14961 - Teil 4: Holzhackschnitzel Klasse A2 / P16A-
P45A
Deutschland
zusätzlich:
Brennstoffklasse 4 (§3 der 1. BImSchV i.d.g.F.)
Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit einem Durchmesser von 6 mm
EU:
Brennstoff gem. EN 14961 - Teil 2: Holzpellets Klasse A1 / D06
Zusätzlich:
Zertifizierungsprogramm EN
Allgemein gilt:
Lagerraum vor Neubefüllung auf Pelletsstaub prüfen und gegebenenfalls reinigen!
Fröling GesmbH | A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12 | www.froeling.com
Bezeichnung laut
ÖNORM M 7133
W W 20
W30
W35
G G 30
G50
plus bzw. DIN plus
Bestimmungsgemäße Verwendung
Beschreibung gem.
ÖNORM M 7133
EN 14961
M20
luftgetrocknet
M30
lagerfähig
M35
beschränkt lagerfähig
P16A / P16B
Feinhackgut
P45A
Mittelhackgut
Sicherheit