10. Prüfungen von Gasleitungen
10.1 Allgemeine Informationen
Bei der Installation und Instandsetzung von Gasleitungen sind nach DVGW TRGI 2018 Ar-
beitsblatt G600 eine Belastungsprüfung und eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Bei neu verlegten Leitungsanlagen ist die Belastungs- und Dichtheitsprüfung durchzufüh-
ren, bevor die Leitungen verputzt oder verkleidet werden.
In neue Leitungsanlagen oder in bestehende Leitungsanlagen, an denen Arbeiten durch-
geführt wurden, darf nur Gas eingelassen werden, wenn die vorgeschriebenen Prüfungen
erfolgreich durchgeführt wurden.
Bei Dichtheits- und Belastungsprüfungen müssen die zu prüfenden Anlagenteile
von den gasführenden Leitungen getrennt und metallisch dicht verschlossen sein.
Die Prüfungen sind mit Luft oder inertem Gas (z. B. Stickstoff) durchzuführen.
10.2 Auswahl der Gasleitungsprüfung
Wählbare Funktionen sind:
Dichtheitsprüfung:
Belastungspr. 0,1 MPa (1 bar): Belastungsprüfung bei 0,1 MPa
Belastungspr. 0,3 MPa (3 bar): Belastungsprüfung bei 0,3 MPa
10.3 Dichtheitsprüfung nach DVGW TRGI 2018 Arbeitsblatt G 600
Eine Dichtheitsprüfung muss bei jeder neuen oder wesentlich geänderten Gasinstallation
mit Betriebsdrücken bis einschließlich 100 hPa (mbar) durchgeführt und dokumentiert wer-
den. Sie umfasst die Leitungsanlage einschließlich der Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte
und zugehörige Regel- und Sicherheitsarmaturen.
Für die Dichtheitsprüfung muss der Druck in der zu prüfenden Gasleitung nach der DVGW
TRGI 2018 auf etwas mehr als 150 hPa (mbar) erhöht werden.
Nach einer Stabilisierungszeit für den Temperaturausgleich wird der Druck in der zu prü-
fenden Gasleitung für die vorgeschriebene Zeit gemessen. Die Stabilisierungs- und Prüf-
zeiten sind je nach Volumen der zu prüfenden Leitung (Leitungsabschnitte) festgelegt.
Dichtheitsprüfung bei 150 hPa (mbar)
(1 bar)
(3 bar)
Bedienungsanleitung Dräger PX4500
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