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Indikationen; Kontraindikationen; Konformitätserklärung; Verantwortlichkeit - B+B Pyro Next Bedienungsanleitung

Faltrollstuhl
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Pyro Next
| Faltrollstuhl

2.5. Indikationen

Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
Lähmungen
Gliedmaßenverlust
Gliedmaßendefekt/-deformität
Gelenkkontrakturen
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
sonstige Erkrankungen

2.6. Kontraindikationen

Die Versorgung mit Rollstühlen ist ungeeignet für Personen:
mit Sitzunfähigkeit
Gelenkschäden /Gelenkkontrakturen an beiden Armen
mit Wahrnehmungsstörungen
mit starken Gleichgewichtsstörungen
mit verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
mit starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeit
2.7. Konformitätserklärung
Die Bischoff & Bischoff GmbH erklärt als Hersteller in alleiniger
Verantwortung, dass der Rollstuhl Pyro Next mit den Anforderungen
der Richtlinie 93/42/EWG übereinstimmt.
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2.8. Verantwortlichkeit

Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird, Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von solchen Personen
ausgeführt werden, die von uns dazu ermächtigt wurden und der
Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt wird.

2.9. Nutzungsdauer

Die zu erwartende Lebensdauer beträgt, bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch, Einhaltung der Sicherheits-, Pflege- und Wartungshinweise,
bis zu 5 Jahre. Über diesen Zeitraum hinaus kann der Rollstuhl bei
sicherem Zustand weiter verwendet werden.
Bischoff & Bischoff GmbH | 01.06.2019
Faltrollstuhl |
Pyro Next
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