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Teilnahme Am Straßenverkehr; Zweckbestimmung; Indikationen - B+B Pyro Start Plus Bedienungsanleitung

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PYRO START PLUS
Bei Fahrten auf einem/einer Gefälle/Steigung muss beachtet
werden, dass abhängig von der eingestellten Achsposition schon
ab wenigen Grad Kippgefahr besteht. Die Verwendung eines
Kippschutzes ist empfehlenswert.
Die Sitzmaterialien sind beständig gegen Entflammbarkeit gemäß
EN 1021-1, EN 1021-2. Dennoch sollten Sie beim Rauchen die
nötige Vorsicht walten lassen und die Zigarette nicht auf dem
Rollstuhl ablegen.
Vermeiden Sie ein ungebremstes Fahren gegen ein Hindernis (z. B.
Stufe, Bordsteinkante) oder ein „Herunterspringen" von Absätzen.
Vermeiden Sie Fahrten auf unebenem, losem Untergrund.
Beim Ein- oder Aussteigen in bzw. aus dem Rollstuhl sind beide
Feststellbremsen anzuziehen.
Im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Die passive Beleuchtung (Reflektoren) Ihres Rollstuhls muss für die
anderen Verkehrsteilnehmer stets sichtbar sein.
Die Feststellbremse darf nicht zum Abbremsen der Fahrt benutzt
werden.
Beim Abbremsen aus schneller Fahrt oder auf langen
Gefällstrecken, unter Verwendung der Greifreifen, erhitzen sich
Finger und Handflächen. Achtung, Verbrennungsgefahr!
Wir empfehlen, für Fahrten im Außenbereich Lederhandschuhe zu
verwenden. Diese erhöhen die Griffigkeit und schützen gleichzeitig
Ihre Finger und Handflächen vor Schmutz und Verletzungen.
Beachten Sie, dass sich Polsterteile, die direkter Sonneneinstrahlung
ausgesetzt sind, aufheizen und bei Berührung Hautverletzungen
verursachen können. Decken Sie daher diese Teile ab oder schützen
Sie den Rollstuhl vor Sonneneinstrahlung.
Beachten Sie ebenfalls, dass sich Rahmen und Polsterteile im
Winter stark abkühlen können. Stellen Sie den Rollstuhl bei kaltem
Wetter nach Möglichkeit nicht draußen ab.
Beim Transfer zwischen Rollstuhl und Bett bitte stets
beachten:
beide Feststellbremsen anziehen
Seitenteil der Ein-/ Ausstiegsseite nach hinten abschwenken.
die Fußplatten (beim Ein-/Aussteigen) hoch- oder wegschwenken.
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| Leichtgewichtrollstuhl
Leichtgewichtrollstuhl |
2.2. Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
gerade auf Gehwegen.

2.3. Zweckbestimmung

Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und zum
Transport von gehbehinderten Menschen mit den angegebenen
Indikationen konzipiert. Die maximale Benutzerlast beträgt 125 kg.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.

2.4. Indikationen

Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
Lähmungen
Gliedmaßenverlust
Gliedmaßendefekt/-deformität
Gelenkkontrakturen (nicht an beiden Armen)
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
sonstige Erkrankungen
Bischoff & Bischoff GmbH | 20.10.2015
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