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Vorschriften Und Normen; Kurzversion; Vorschriften Und Zulassungen; Ce-Kennzeichnung - BROTJE BLW NEO 18 B Technische Information

Luft/wasser-wärmepumpe
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Inhaltsverzeichnis

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1. Vorschriften und Normen

1.1 Kurzversion

1.2 Vorschriften und Zulassungen

7808817-02 10.22
Dies ist eine Kurzversion der Technischen Information. Falls Sie weitergehende Informationen
zum Produkt benötigen, finden Sie den vollen Umfang dieser Technischen Information unter
broetje.de > Service > Produktdokumentation > Produktdokumentationsdatenbank.
1.2.1 Vorschriften und Normen
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind die einschlägigen Normen, Vorschriften, Ver-
ordnungen und Richtlinien zu beachten:
- DIN EN 378 (Teil 1–4); Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umwelt-
relevante Anforderungen
- DIN 4109; Schallschutz im Hochbau
- DIN EN 12828; Sicherheitstechnische Ausrüstung von Heizungsanlagen
- EN 14511; Wärmepumpen mit elektrisch betriebenen Verdichtern für die Raumheizung
- EnEV – Energieeinsparverordnung
- Bundes-Immissionsschutzverordnung 3. BImSchV
- DIN 18380; Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (VOB)
- DIN EN 12831; Heizungsanlagen in Gebäuden
- DIN 4753; Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser
- DIN 1988; Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI)
- DIN VDE 0116; Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen
- VDE: EN 60335 und EN 50366
- TRD 721; Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung/Sicherheitsventile
- Feuerungsverordnung, Länderverordnungen
- Vorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen
- Meldepflicht (u. U. Freistellungsverordnung)
- ATV-Merkblatt M251 der Abwassertechnischen Vereinigung

1.2.2 CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung bedeutet, dass bei der Konstruktion und Herstellung der Wärmepumpe
alle Richtlinien nach CE-Norm eingehalten wurden (siehe Konformitätserklärung).
Die Einhaltung der Schutzanforderungen gemäß der Richtlinie 89/336/EWG ist nur bei bestim-
mungsgemäßem Betrieb der Wärmepumpe gegeben.
Die Umgebungsbedingungen gemäß EN 55014 sind einzuhalten.
Ein Betrieb ist nur mit ordnungsgemäß montierter Verkleidung statthaft.
Die ordnungsgemäße elektrische Erdung ist durch regelmäßige Überprüfung (z. B. jährliche In-
spektion) des Geräts sicherzustellen.
Beim Austausch von Geräteteilen dürfen nur vom Hersteller vorgeschriebene Originalteile ver-
wendet werden.
Vorschriften und Normen
BLW NEO 8–18 B
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