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7 Betrieb

Sobald die Tätigkeiten zur Inbetriebnahme/
Wiederinbetriebnahme abgeschlossen sind,
ist das Ventil betriebsbereit.
WARNUNG
!
Verbrennungsgefahr durch heiße oder kalte
Bauteile und Rohrleitung!
Ventilbauteile und Rohrleitung können im Be-
trieb sehr heiß oder sehr kalt werden und
bei Berührung zu Verbrennungen führen.
Î Bauteile und Rohrleitungen abkühlen las-
sen oder erwärmen.
Î Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen.
WARNUNG
!
Verletzungsgefahr durch unter Druck ste-
hende Bauteile und austretendes Medium!
Î Schraube des Prüfanschlusses nicht lö-
sen, während das Ventil druckbeauf-
schlagt ist.
WARNUNG
!
Gehörschäden und Taubheit durch hohe
Schallpegel!
Im Betrieb können je nach Anlagenbedin-
gungen medienbedingte Geräuschentwick-
lungen auftreten (z. B. bei Kavitation und
Flashing). Zusätzlich können kurzfristige
hohe Schalldruckpegel entstehen, wenn ein
pneumatischer Antrieb oder pneumatische
Anbaugeräte ohne schallreduzierende Ele-
mente schlagartig entlüften. Beides kann das
Gehör schädigen.
EB 8257
Î Bei Arbeiten in Ventilnähe Gehörschutz
tragen
WARNUNG
WARNUNG
!
!
Quetschgefahr durch bewegliche Antriebs-
und Kegelstange!
Î Nicht ins Joch greifen, solange die pneu-
matische Hilfsenergie des Antriebs wirk-
sam angeschlossen ist.
Î Vor Arbeiten am Stellventil pneumatische
Hilfsenergie und Stellsignal unterbrechen
und verriegeln.
Î Lauf der Antriebs‑ und Kegelstange nicht
durch Einklemmen von Gegenständen im
Joch behindern.
Î Bei blockierter Antriebs- und Kegelstan-
ge (z. B. durch „Festfressen" bei längerer
Nichtbetätigung) Restenergien des An-
triebs (Federspannung) vor Lösung der
Blockade abbauen, vgl. zugehörige An-
triebsdokumentation.
WARNUNG
WARNUNG
!
!
Verletzungsgefahr durch austretende Ab-
luft!
Im Betrieb tritt im Zuge der Regelung bzw.
beim Öffnen und Schließen des Ventils Ab-
luft aus, z. B. am Antrieb.
Î Bei Arbeiten in Stellventilnähe Augen-
schutz tragen.
Betrieb
7-1

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