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HINWEISE

ENTSORGUNG

Die Verschrottung und Entsorgung der Maschine ist einzig und
allein Aufgabe des Besitzers, der unter Einhaltung der geltenden
Bestimmungen bezüglich der Sicherheit und dem Umweltschutz in
seinem Land vorgehen muss.
Die Zerlegung und Entsorgung kann auch Drittpersonen
anvertraut werden, wenn man auf Unternehmen zurückgreift, die
zur Rückgewinnung und Beseitigung der betreffenden Materialien
berechtigt sind.
HINWEIS: immer und auf jeden Fall die geltenden Bestimmungen
des Landes einhalten, in dem die Entsorgung des Materials
durchgeführt wird, gegebenenfalls auch die Entsorgungsmeldung
veranlassen.
ACHTUNG: Alle Demontagearbeiten für die Verschrottung
müssen bei stillstehender und spannungsloser Maschine erfolgen.
den gesamten elektrischen Apparat herausnehmen;
die Speicher der elektronischen Karten trennen;
das
Maschinengestell
verschrotten lassen;
ACHTUNG: Das Verwahrlosen der Maschine in zugänglichen
Bereichen bildet für Personen und Tiere eine schwere Gefahr.
Die Haftung für Schäden an Personen oder Tieren fällt immer auf
den Besitzer zurück.
ZU
VERSCHROTTUNG
über
zugelassene
Unternehmen
UND

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