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Recycling Und Begriffe; Versand Von Lithium-Ionen-Batterien - EnerSys NexSys iON Benutzerhandbuch

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RECYCLING UND BEGRIFFE

Beschreibung der Batteriekennzeichnung
Kennzeichnungstyp:
Gefahrenkennzeichnung
Die Gefahrenkennzeichnung an der Seite der Batterie enthält
Warnhinweise, die für den sicheren Gebrauch der Batterie
maßgeblich sind.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass
der Benutzer vor dem Gebrauch die
Bedienungsanleitung/Broschüre zu Rate
ziehen muss.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass diese
Batterie nicht als unsortierter Haushaltsabfall
entsorgt werden darf.
Dieses Symbol zeigt an, dass diese Batterie
recycelt werden muss und Lithium-Ionen enthält.
Dieses Symbol wird zur Kennzeichnung
von Warnhinweisen verwendet.
Dieses Symbol weist auf die Gefahr
eines Stromschlags hin.

Versand von Lithium-Ionen-Batterien

Alle Personen, die mit dem Versand von Batterien betraut
sind, müssen alle geltenden Bestimmungen einhalten.
Alle Personen, die mit dem Versand von Batterien betraut
sind, müssen entsprechend den örtlichen Vorschriften
geschult sein, um Gefahrgut transportieren zu können.
Das Auspacken und Verpacken der Batterien darf nur
von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
vorgenommen werden.
Lithium-Ionen-Batterien gelten aufgrund ihrer inhärenten
gespeicherten Energie und Entflammbarkeit als „gefährliche
Güter" und müssen unter Einhaltung aller Vorschriften
transportiert werden. Die Klassifizierung der Batterie
entspricht Klasse 9 gemäß den UN-Empfehlungen
"Recommendations on the Transport of Dangerous
Goods, Manual of Tests and Criteria" , Kapitel 38.3 (bekannt
als UN 38.3). Für den Versand auf dem Luftweg ist eine
Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich, die
von der Verkehrsbehörde des jeweiligen Landes erteilt wird.
(Forts.)
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