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Sicherheit
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung und eigen-
mächtige Veränderung an den Möbeln gilt als unerlaubter
Fehlgebrauch außerhalb der gesetzlichen Haftungsgrenzen
des Herstellers.
Fehlanwendung
Mögliche Gefahrenquellen sind:
fehlerhaft ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten
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nicht bestimmungsgemäße Verwendung
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Betrieb mit nicht ordnungsgemäß angebrachten oder
nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrich-
tungen
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Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung
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Nichtbeachten der Hinweise auf den Möbeletiketten
eigenmächtige Veränderungen an den Möbeln
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Restgefahren
Von Möbeln können unvermeidbare Restgefahren für
Personen und Sachwerte ausgehen. Lebensgefahr/Verlet-
zungsgefahr für Personen kann entstehen durch:
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Fehlanwendung
unsachgemäße Handhabung
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fehlende Schutzeinrichtungen (z. B. Kippsicherungen des
Herstellers)
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Gefährdung durch magnetische Felder
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An und in der Nähe von Möbeln mit Magneten besteht
Lebensgefahr für Träger von Herzschrittmachern.
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Träger von Herzschrittmachern sollen zu Möbeln mit
folgendem Etikett 30 cm Abstand halten.
Gefährdung durch menschliches Fehlverhalten
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Die Zweckentfremdung der Möbel kann zum Sturz füh-
ren.
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Arbeitsplatten und Schränke dürfen nicht als Leiter
oder Sitzmöbel verwendet werden.
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Schubkästen und Griffe nicht zum Klettern, hängen
oder sitzen verwenden.
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Unsachgemäße Handhabung von Möbel mit Glaseinsät-
zen kann zu Schnittverletzungen durch Glasscherben
führen.
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Stützen Sie sich nicht auf geöffnete Glastüren.
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Schließen Sie Glastüren vorsichtig.
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Vermeiden Sie harte Stöße und stellen Sie Gegenstän-
de immer behutsam auf Glasoberflächen ab.
Harte Gegenstände können Schäden an der Oberflä-
–
che verursachen. Reiben Sie nicht mit metallischen,
keramischen oder spitzen Gegenständen wie Ceran-
feldschaber über die Glasfläche.
Bei Schäden muss Glas durch eine Fachkraft ausge-
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tauscht werden.
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Leuchten und LEDs können die Augen schädigen.
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Nicht direkt in die Lichtquelle blicken.