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Gewährleistungsbedingungen - AVANT LEGUAN 225 Bedienungs- Und Wartungshandbuch

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1.3
Gewährleistungsbedingungen
Für dieses Produkt gilt eine Gewährleistung von vierundzwanzig (24) Monaten ohne Stundenbegrenzung. Bei
Auftreten eines Fehlers, der auf einen Herstellungs- oder Montagefehler zurückzuführen ist, wenden Sie sich
unverzüglich an den Händler.
Die Gewährleistung deckt Herstellungs- und Materialfehler ab. Alle Gewährleistungsverpflichtungen enden mit
Ablauf der Gewährleistungszeit. Begonnene Gewährleistungsreparaturen werden unabhängig vom Ablauf der
Gewährleistungszeit abgeschlossen.
Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Lieferung
angenommen haben. Wenn der Käufer bei der Lieferung nicht anwesend ist und nicht innerhalb von 14 Tagen
nach Lieferung dieser Zugangsplattform reklamiert, gilt der Verkauf als abgeschlossen und die
Gewährleistungszeit hat begonnen.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur einer defekten Zugangsplattform in einer
autorisierten Leguan-Servicewerkstatt. Die Gewährleistungszeit für Teile, die im Rahmen der Reparatur
ausgetauscht werden, endet mit dem Ende der Gewährleistungszeit für die Zugangsplattform. Teile, die im
Rahmen der Gewährleistungsreparatur ausgetauscht wurden, bleiben entschädigungslos im Eigentum von
Leguan Lifts.
Die Gewährleistung gilt nicht für die folgenden Fälle:
Falscher oder fahrlässiger Gebrauch dieses Produkts oder Unfug.
-
Vandalismus.
-
Jegliche Reparaturen oder Änderungen am Produkt, die ohne vorherige Genehmigung des Herstellers
-
durchgeführt werden.
Nichtbeachtung von Service- und Wartungsanweisungen.
-
Maschinenausfälle, die auf andere Ursachen als einen Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
-
Anpassungen, Reparaturen und der Austausch von Teilen aufgrund von normalem Verschleiß,
-
fahrlässigem Gebrauch oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung.
Außergewöhnliche Belastung der Zugangsplattform, plötzliche und unvorhersehbare Ereignisse,
-
Naturkatastrophen.
Äußere, mechanische oder chemische Ursachen (Lackschäden wie Kratzer und Abschürfungen durch
-
Steinschlag, Verschmutzung und Umweltverunreinigungen, starke Reinigungsmittel oder durch
Hebevorgänge oder Hebezeuge).
Muster oder ungleichmäßige Flecken auf der Lackierung.
-
Wenn der Gewährleistungsanspruch nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des
-
Mangels durch den Käufer oder wenn der Mangel hätte festgestellt werden müssen, geltend gemacht
wird. Die Anzeige muss immer innerhalb von zwei (2) Wochen, nachdem der Käufer den Mangel
bemerkt hat, erfolgen. - Der Käufer muss sich unter allen Umständen so verhalten, dass er den/die
Mangel nicht verschlimmert.
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung dieser
-
Zugangsplattform ergeben.
Bei Auftreten eines Fehlers, der auf einen Herstellungs- oder Montagefehler zurückzuführen ist, wenden Sie
sich unverzüglich an den Händler.
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