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Pelletsilo - Viessmann VITOLIGNO 300-C VL3C Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Belüftung des Pelletlagerraums
Anforderung an die Belüftung von Pelletlagern gemäß VDI-Richtlinie 3464 (ÖNORM M7137)
Länge der Belüftungsleitung
< 2 m
2 m bis 5 m
10
> 5 m bis 20 m
Erforderliche Maßnahmen beim Betreten des Pelletlagers
Größere Pelletlager
Für Pelletlager mit einem Fassungsvermögen > 40 bis < 100 t sind
nur Belüftungsöffnungen oder eine mechanische Belüftung als Belüf-
tungsart zulässig.

Pelletsilo

Bauseitige Anforderungen an den Aufstellraum
Das Pelletsilo kann in jedem dafür geeigneten Raum im Keller, im
Obergeschoss oder auf dem Dachboden aufgestellt werden. Durch
die variable Behälterhöhe ist eine optimale Raumausnutzung mög-
lich. Für Montagearbeiten muss der Aufstellraum 100 mm breiter
sein als das Pelletsilo. Im Aufstellraum dürfen keine spitzen oder
scharfen Gegenstände vorhanden sein, da das Gewebe des Pellet-
silos beschädigt werden kann. Das Gewebe darf nicht an feuchten
Wänden anliegen, an der Wand scheuern oder der Sonneneinstrah-
lung ausgesetzt sein.
Außerhalb von Gebäuden ist eine Aufstellung nur mit witterungsbes-
tändiger Verkleidung möglich.
Die Tragfähigkeit des Untergrunds muss entsprechend des Gesamt-
gewichts (Pelletsilo mit Brennstoff) sein.
Brandschutz
Bei Lagermengen unter 6,5 t Pellets sind üblicherweise keine Anfor-
derungen an Wände, Decken, Türen und die Nutzung des Raums
vorgeschrieben. Bei Heizungsanlagen bis 50 kW darf das Pelletsilo
im gleichen Raum wie der Heizkessel aufgestellt werden. Dabei ist
ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten. Dieser Abstand kann
unterschritten werden, falls zwischen Heizkessel und Pelletsilo eine
nicht brennbare Hitzeschutzplatte angebracht wird.
VIESMANN
132
(Fortsetzung)
Belüftungsart
Deckelbelüftung
(Separate) Belüftungsöffnung
Mechanische Lüftung
Fassungsvermögen des Pelletlagers
≤ 10 t
– 2 belüftende Verschlussdeckel
auf 2 Storz-A-Kupplungen
– Belüftung ins Freie oder belüf-
teten Aufstellraum der
Heizungsanlage
– Öffnung der Belüftungsleitung
2
min. 100 cm
– Lichte Öffnung min. 80 cm
2
– Belüftung ins Freie
– Lagerbelüftung über Belüftungsleitung mit Ventilator
– Ventilator mit 3-facher Luftwechselrate pro Stunde bezogen auf
das Bruttovolumen des Lagerraums
– Kopplung des Ventilators mit dem Öffnen der Lagerraumtür
– Querbelüftung von Einstiegstür
zur Belüftungsöffnung min.
15 min vor dem Betreten
– Betreten des Lagers nur unter
Aufsicht einer außerhalb ste-
henden Person.
– Innerhalb der ersten 4 Wochen
nach der Befüllung nur mit CO-
Warner betreten.
– Generelle Messpflicht nur bei
Erdlagern und Lagern mit me-
chanischer Belüftung
Hinweis
Weitere Informationen zur Auslegung von Pelletlagerräumen bei
DEPI (Deutsches Pelletinstitut)
Anforderungen an den Brennstofflagerraum legt die jeweilige
Landes-Feuerungsverordnung fest (siehe Seite 131) und sind einzu-
halten.
AT: Nach TRVB H118 muss das Pelletsilo durch eine Wand vom
Heizkessel getrennt, in einem anderen Raum aufgestellt werden.
Decke und Wände des Brennstofflagerraums müssen der Brandwi-
derstandsklasse F90 entsprechen. Türen zwischen Heizraum und
Brennstofflager sowie Türen und Fenster ins Freie sind entspre-
chend T30 bzw. G30 auszuführen.
Rechtlich ist der Brandschutz in Österreich in den verschiedenen
Baugesetzen der Länder geregelt, für die die TRVB H118 die Grund-
lage darstellen. Die Anforderungen aus den Baugesetzen der Län-
der sind einzuhalten.
> 10 bis 40 t
– Mindestens 2 belüftende Ver-
schlussdeckel auf 2 Storz-A-
Kupplungen
– Querschnitt min. 4 cm
2
/t Fas-
sungsvermögen
– Belüftung ins Freie oder belüfte-
ten Aufstellraum der
Heizungsanlage
– Öffnung je Belüftungsleitung
2
min. 100 cm
Querschnitt
– Gesamtbelüftungsquerschnitt
2
min. 10 cm
/t Fassungsvermö-
gen
– Lichte Öffnung min. 8 cm
2
/t Fas-
sungsvermögen
– Querbelüftung von Einstiegstür
zur Belüftungsöffnung min.
15 min vor dem Betreten
– Betreten des Lagers nur unter
Aufsicht einer außerhalb ste-
henden Person.
– Generelle Messpflicht nur bei
Erdlagern und Lagern mit me-
chanischer Belüftung
VITOLIGNO 300-C

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