Funktion
• Dynamisches Lastmanagement (DLM):
Der Laderegler beinhaltet eine DLM-Software, die unabhängig von einer Backend- Anbindung voll nutzbar
ist. Sie erkennt auf welcher Phase mit welchem Ladestrom geladen wird und vermeidet so das Auftreten
von Lastspitzen und Schie ast. Maximale Anzahl Ladepunkte in einem Netzwerk: 250.
• Datenmanagement- und Kontrollfunktionen des Ladereglers:
– Beendigung des Ladevorgangs nach Auslösen der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) aufgrund eines
Di erenzstroms.
– Erkennen von kritischen Fehlerströmen durch den RCM-Sensor. Für den Fahrzeughalter kann dies als
Frühwarnung dienen, sofern der Laderegler mit einem Energiemanagementsystem verbunden ist und
es diese Funktion unterstützt.
• Externe Modbus-Schnittstelle zur erweiterten Steuerung des Controllers über ein Energie- Management-
System, unabhängig von einer Backend-Anbindung.
Der Laderegler mit Fehlergleichstrom-Überwachungsmodul (RDC-M) funktioniert nur in Kombination
mit dem Messstromwandler (separat bestellbar).
WARNUNG
VORSICHT! Beschädigungsgefahr beim Herausziehen des
Messstromwandler-Steckers! Wird der Messstromwandler-Stecker
zu fest herausgezogen, kann das Gehäuse mitsamt der inneren
Bauteile beschädigt werden. Nutzen Sie eine Spitzzange zum
Entriegeln des Messstromwandler-Steckers.
2.6
Temperaturüberwachung - Kontrolle des Verbraucherstroms und der
Kühlung
Der Laderegler verfügt über einen Temperatursensor, der eine Schätzung der Temperatur in der
Umgebung des Ladereglers ermöglicht. Basierend auf dieser Schätzung kann der Ladestrom dynamisch
reduziert oder der Ladevorgang sogar unterbrochen werden. Diese Eigenschaft dient dem Erhalt
einer Gehäuseinnentemperatur, die sich in dem zulässigen Bereich für die in einem Ladesystem
zum Einsatz kommenden Komponenten bewegt. Auf der Registerkarte Manufacturer können zwei
Temperaturgrenzwerte zur Ladestromreduzierung und Ladeunterbrechung eingestellt werden.
Die tatsächliche Temperatur wird von der Eigenerwärmung beein usst, die der Laderegler selbst
produziert.
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CC613_D00381_07_M_XXDE / 02.2023