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Mercedes-Benz S-Klasse 2020 Betriebsanleitung Seite 254

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Beachten Sie auch die Systemgrenzen des Akti‐
ven Brems-Assistenten.
Die einzelnen Teilfunktionen sind in folgen‐
den Geschwindigkeitsbereichen verfügbar:
Die Abstandswarnfunktion warnt Sie in den fol‐
genden Situationen:
Wenn ab etwa 30 km/h über mehrere Sekun‐
R
den der Abstand zum vorausfahrenden Fahr‐
zeug für die gefahrene Geschwindigkeit zu
gering ist, leuchtet die Warnleuchte
Abstandswarnung im Fahrer-Display L
auf.
Wenn Sie sich ab etwa 7 km/h einem Fahr‐
R
zeug, Fahrradfahrer oder Fußgänger kritisch
nähern, hören Sie einen Intervallwarnton und
die Warnleuchte Abstandswarnung im Fahrer-
Display L leuchtet auf.
Fahrzeuge mit PRE-SAFE
erfolgt zusätzlich eine haptische Warnung
durch leichte Gurtstraffungen.
Wenn möglich, bremsen Sie umgehend oder wei‐
chen Sie dem Hindernis aus.
Abstandswarnfunktion
Die Abstandswarnfunktion kann Sie mit Intervall‐
warnton und Warnleuchte unterstützen:
bei Geschwindigkeiten bis etwa 250 km/h
R
auf vorausfahrende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis etwa 120 km/h
R
auf querende Fahrzeuge, Fußgänger und
Fahrradfahrer
bei Geschwindigkeiten bis etwa 100 km/h
R
auf stehende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis etwa 80 km/h auf
R
vorausfahrende Fahrradfahrer
bei Geschwindigkeiten bis etwa 70 km/h auf
R
stehende Fußgänger und Fahrradfahrer
Autonome Bremsfunktion
Die Autonome Bremsfunktion kann ab einer
Geschwindigkeit von ca. 7 km/h eingreifen:
®
: Länderabhängig
bei Geschwindigkeiten bis etwa 250 km/h
R
auf vorausfahrende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis etwa 120 km/h
R
auf querende Fahrzeuge, Fußgänger und
Fahrradfahrer
Fahren und Parken 251
bei Geschwindigkeiten bis etwa 100 km/h
R
auf stehende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis etwa 80 km/h auf
R
vorausfahrende Fahrradfahrer
bei Geschwindigkeiten bis etwa 70 km/h auf
R
stehende Fußgänger und Fahrradfahrer
Situationsgerechte Bremsunterstützung
Die situationsgerechte Bremsunterstützung kann
ab einer Geschwindigkeit von ca. 7 km/h ein‐
greifen:
bei Geschwindigkeiten bis etwa 250 km/h
R
auf vorausfahrende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis etwa 120 km/h
R
auf querende Fahrzeuge, Fußgänger und
Fahrradfahrer
bei Geschwindigkeiten bis etwa 100 km/h
R
auf stehende Fahrzeuge
bei Geschwindigkeiten bis etwa 80 km/h auf
R
vorausfahrende Fahrradfahrer
bei Geschwindigkeiten bis etwa 70 km/h auf
R
stehende Fußgänger und Fahrradfahrer

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