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Garantie/Gewährleistung - Solarbayer BIO X Betriebsanleitung

Holzvergaser
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Holzvergaserkessel BioX
14. Garantie/Gewährleistung
14.1 Garantie/Gewährleistung
Auf der Grundlage der nachfolgenden Garantiebedingungen ge­
währt die Firma Solarbayer GmbH eine 5­jährige Garantie für die
Biomassekessel der Serie BioX.
1. Die Garantiezeit von 5 Jahren beginnt mit der Auslieferung des
Kessels an den Kunden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum
auf dem Lieferschein.
2. Voraussetzung für die Garantie ist, dass der Kessel entspre­
chend der Montageanleitung der Firma Solarbayer GmbH
sowie den einschlägigen Normenvorschriften montiert wurde
und eine regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma entspre­
chend der Montageanleitung durchgeführt wurde. Die War­
tungsarbeiten sind zu dokumentieren und im Garantiefall
nachzuweisen. Die Kosten für die Wartungsarbeiten hat der
Kunde zu tragen. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass das ge­
samte System entsprechend den Betriebsanleitungen betrie­
ben wird.
3. Von der Garantieleistung sind nicht umfasst:
a. Natürlicher Verschleiß
b. Übermäßige Beanspruchung und unsachgemäße Behand­
lung
c. Verwendung ungeeigneter Brennstoff
d. Schäden, die aufgrund chemischer und elektrochemischer
Einflüsse entstehen
e. Korrosionsschäden durch unsachgemäßes Heizungswasser
(muss VDI 2035 entsprechen)
f. Diebstahl, Naturkatastrophen, etc.
g. Einsatz von nicht vom Hersteller zugelassenen Zubehör­
teilen
h. Elektrische und bewegliche Teile (Platinen, Reinigungsge­
stänge, etc.)
i. Transportschäden
j. Feuerberührte Bauteile
4. Als Garantiebeleg gilt der Lieferschein in Verbindung mit der
bezahlten Originalrechnung
© Solarbayer GmbH [BioX 15­45 | 224870]
PRODUKTINFORMATION
5. Im Falle eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, vorhandene
Mängel unverzüglich (maximal 14 Tage nach Kenntnis) der
Firma Solarbayer zu melden.
6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder
anderweitige finanzielle Entschädigungen, Nachbesserung,
Wandelung und Rücktritt sind von der vorliegenden
Garantiebestätigung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewähr­
leistungsansprüche werden durch diese Garantieerklärung
nicht berührt.
7. Die Garantie erlischt,
a. wenn Mängel nicht unverzüglich gemeldet werden.
b. wenn an dem System Änderungen entgegen der Montage­
anleitung vorgenommen werden.
c. wenn bei Reparatur­ und Austauscharbeiten keine Original­
teile verwendet werden.
d. wenn die vorgeschriebenen Inspektionen nicht durchgeführt
wurden.
8. Im Falle eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, die Anlage
außer Betrieb zu setzten, sofern dadurch weitere Schäden ver­
mieden werden. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkom­
men und weitere Schäden entstehen, entfällt der Garantie­
anspruch.
9. Im Falle einer Garantieleistung übernimmt die Firma Solarbayer
ausschließlich die Kosten der mangelhaften Ware. Austausch­
und Montagekosten sind von der Garantie ausgeschlossen.
10. Lieferung und Leistungen erfolgen nach unseren AGB.
11. Vom Kunden durchgeführte oder vom Kunden in Auftrag gege­
bene Arbeiten an Dritte für Wartung, Störungsbehebung oder
dergleichen können nicht an Solarbayer GmbH verrechnet wer­
den.
12. Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen unwirksam sein,
bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Die Parteien ver­
pflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksa­
men Bestimmung am nächsten kommt.
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