Holzvergaserkessel BioX
14. Garantie/Gewährleistung
14.1 Garantie/Gewährleistung
Auf der Grundlage der nachfolgenden Garantiebedingungen ge
währt die Firma Solarbayer GmbH eine 5jährige Garantie für die
Biomassekessel der Serie BioX.
1. Die Garantiezeit von 5 Jahren beginnt mit der Auslieferung des
Kessels an den Kunden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum
auf dem Lieferschein.
2. Voraussetzung für die Garantie ist, dass der Kessel entspre
chend der Montageanleitung der Firma Solarbayer GmbH
sowie den einschlägigen Normenvorschriften montiert wurde
und eine regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma entspre
chend der Montageanleitung durchgeführt wurde. Die War
tungsarbeiten sind zu dokumentieren und im Garantiefall
nachzuweisen. Die Kosten für die Wartungsarbeiten hat der
Kunde zu tragen. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass das ge
samte System entsprechend den Betriebsanleitungen betrie
ben wird.
3. Von der Garantieleistung sind nicht umfasst:
a. Natürlicher Verschleiß
b. Übermäßige Beanspruchung und unsachgemäße Behand
lung
c. Verwendung ungeeigneter Brennstoff
d. Schäden, die aufgrund chemischer und elektrochemischer
Einflüsse entstehen
e. Korrosionsschäden durch unsachgemäßes Heizungswasser
(muss VDI 2035 entsprechen)
f. Diebstahl, Naturkatastrophen, etc.
g. Einsatz von nicht vom Hersteller zugelassenen Zubehör
teilen
h. Elektrische und bewegliche Teile (Platinen, Reinigungsge
stänge, etc.)
i. Transportschäden
j. Feuerberührte Bauteile
4. Als Garantiebeleg gilt der Lieferschein in Verbindung mit der
bezahlten Originalrechnung
© Solarbayer GmbH [BioX 1545 | 224870]
PRODUKTINFORMATION
5. Im Falle eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, vorhandene
Mängel unverzüglich (maximal 14 Tage nach Kenntnis) der
Firma Solarbayer zu melden.
6. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder
anderweitige finanzielle Entschädigungen, Nachbesserung,
Wandelung und Rücktritt sind von der vorliegenden
Garantiebestätigung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewähr
leistungsansprüche werden durch diese Garantieerklärung
nicht berührt.
7. Die Garantie erlischt,
a. wenn Mängel nicht unverzüglich gemeldet werden.
b. wenn an dem System Änderungen entgegen der Montage
anleitung vorgenommen werden.
c. wenn bei Reparatur und Austauscharbeiten keine Original
teile verwendet werden.
d. wenn die vorgeschriebenen Inspektionen nicht durchgeführt
wurden.
8. Im Falle eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, die Anlage
außer Betrieb zu setzten, sofern dadurch weitere Schäden ver
mieden werden. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkom
men und weitere Schäden entstehen, entfällt der Garantie
anspruch.
9. Im Falle einer Garantieleistung übernimmt die Firma Solarbayer
ausschließlich die Kosten der mangelhaften Ware. Austausch
und Montagekosten sind von der Garantie ausgeschlossen.
10. Lieferung und Leistungen erfolgen nach unseren AGB.
11. Vom Kunden durchgeführte oder vom Kunden in Auftrag gege
bene Arbeiten an Dritte für Wartung, Störungsbehebung oder
dergleichen können nicht an Solarbayer GmbH verrechnet wer
den.
12. Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen unwirksam sein,
bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Die Parteien ver
pflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksa
men Bestimmung am nächsten kommt.
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