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Entsorgung Kontaminierter Verbrauchsmaterialien - Custo Med custo spiro mobile Gebrauchsanweisung

Lungenfunktion
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Hygiene
Lungenfunktion ∙ custo spiro mobile
4.4

Entsorgung kontaminierter Verbrauchsmaterialien

Betrifft custo spiro protect Bakterien- und Virenfilter und Nasenklammern
Es gelten grundsätzlich die lokalen Bestimmungen und Vorschriften. Für die
Bundesrepublik Deutschland wie folgt: Lt. Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
sind infektiös kontaminierte Bakterien- und Virenfilter (und Nasenklammern)
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht
besondere Anforderungen gestellt werden und sind dem Abfallschlüssel AS 18
01 03 zuzuordnen. Die Entsorgung hängt auch von der Menge des
kontaminierten Abfalls ab.
In Kliniken und in Arztpraxen, die Patienten mit entsprechenden Erkrankungen
(z.B. aktive Tuberkulose) schwerpunktmäßig (d.h. nicht nur in sporadischen
Einzelfällen) behandeln, müssen der Filter und die Nasenklammer in einem
extra Behältnis entsorgt werden (reißfest, Kennzeichnung mit „Biohazard-
Symbol"). Beachten Sie das Infektionsschutzgesetz (§17 IfSG: Gegenstände
behaftet mit meldepflichtigen Erregern).
Grundsätzlich gilt diese Anforderung auch beim Anfall von geringen Mengen
von kontaminiertem Abfall. Bei Einzelstücken ist jedoch eine Desinfektion
möglich (beliebig, es braucht keinerlei Rücksicht auf das Teil genommen
werden). Danach können Filter und Nasenklammer über den allgemeinen Müll
(für Praxen Hausmüll) entsorgt werden. Vgl. „Richtlinie über die
ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des
Gesundheitsdienstes".
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CMA 0025 ∙ DK 2139 ∙ Version 001 ∙ 2022/10/25 ∙ www.customed.de

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Diese Anleitung auch für:

Custo diagnostic 5.8

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