2. Sicherheitshinweise
Transportieren des Produkts
GEFAHR
Quetschgefahr
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Platzieren Sie den Schacht auf einem ebenen
Untergrund, damit er nicht umkippen kann.
GEFAHR
Quetschgefahr
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Stellen Sie vor dem Anheben des Schachts sicher,
dass der Hebebügel oder Hebegurt fest angezogen
ist. Falls erforderlich, ziehen Sie ihn fest.
‐
Unachtsamkeit während des Anhebens oder
Transportierens kann zu Verletzungen von Personen
oder zu Beschädigungen des Schachts führen.
Vorbereiten des Fundaments
ACHTUNG
Quetschgefahr
Leichte oder mittelschwere Körperverletzungen
‐
Platzieren Sie die Kranstütze in einer geeigneten
Entfernung zum Schacht, damit das Loch für den
Schacht nicht einstürzt. Die Arbeiten müssen in
Übereinstimmung mit den örtlich geltenden
Vorschriften durchgeführt werden.
Anheben des Schachts
ACHTUNG
Quetschgefahr
Leichte oder mittelschwere Körperverletzungen
‐
Platzieren Sie die Kranstütze in einer geeigneten
Entfernung zum Schacht, damit das Loch für den
Schacht nicht einstürzt. Die Arbeiten müssen in
Übereinstimmung mit den örtlich geltenden
Vorschriften durchgeführt werden.
GEFAHR
Quetschgefahr
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Halten Sie sich niemals unterhalb oder in der Nähe
einer angehobenen Last auf.
GEFAHR
Quetschgefahr
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Vergewissern Sie sich vor dem Anheben des
Schachts, dass die Hebeausrüstung geeignet ist, um
die Last zu tragen.
‐
Stellen Sie vor dem Anheben des Schachts sicher,
dass der Hebebügel fest angezogen ist. Falls
erforderlich, ziehen Sie ihn fest.
‐
Unachtsamkeit während des Anhebens oder
Transportierens kann zu Verletzungen von Personen
oder zu Beschädigungen des Schachts führen.
Hinterfüllung
WARNUNG
Einsturzgefahr
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Achten Sie darauf, dass die spezifizierte Kiesgröße für
die Hinterfüllung verwendet wird.
Installieren der Pumpe(n)
WARNUNG
Quetschgefahr
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Die Hebeausrüstung muss für das Gewicht der Pumpe
ausgelegt und gemäß den örtlichen Vorschriften
zugelassen sein und gewartet werden.
38
Anbringen der Hebekette
WARNUNG
Quetschgefahr
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Die Hebeausrüstung muss für das Gewicht der Pumpe
ausgelegt und gemäß den örtlichen Vorschriften
zugelassen sein und gewartet werden.
Elektrische Anschlüsse
WARNUNG
Stromschlag
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Schließen Sie die Pumpe oder die Pumpensteuerung
an einen externen Not-Halt an.
‐
Wird der Hauptschalter als Not-Halt verwendet, muss
dieser die Anforderungen der EN 60204-1, 10.8.3.
erfüllen.
GEFAHR
Stromschlag
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Vor Beginn der Arbeiten an der Pumpe oder den
Ventilen müssen die Sicherungen entfernt oder der
Hauptschalter ausgeschaltet sein.
‐
Stellen Sie sicher, dass die Stromversorgung nicht
versehentlich wieder eingeschaltet werden kann.
GEFAHR
Stromschlag
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Der Steuerschrank und die innen liegenden
Rohrleitungen müssen geerdet sein.
Wartungs- und Servicearbeiten am Produkt
GEFAHR
Quetschung der Hände
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Vergewissern Sie sich vor dem Betreten der PS.W.20,
dass die Abdeckung und das Schutzgitter in der
geöffneten Position verriegelt sind.
GEFAHR
Giftstoff
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Belüften Sie den Schacht in Übereinstimmung mit den
örtlich geltenden Vorschriften, bevor Sie ihn betreten.
GEFAHR
Quetschgefahr
Tod oder schwere Körperverletzungen
‐
Verwenden Sie zum Betreten des Schachts einen
Haltegurt und für den Ausstieg aus dem Schacht eine
geeignete Hebeausrüstung gemäß den örtlich
geltenden Vorschriften.
ACHTUNG
Biologische Gefährdung
Leichte oder mittelschwere Körperverletzungen
‐
Verwenden Sie Handschuhe und andere geeignete
persönliche Schutzausrüstung. Beachten Sie die
örtlich geltenden Vorschriften über den Kontakt mit
Abwasser.
Reparieren eines Rückschlagventils
ACHTUNG
Druckbeaufschlagte Anlage
Leichte oder mittelschwere Körperverletzungen
‐
Entleeren Sie die Anlage, bevor Sie sie demontieren,
um den Druck abzulassen.