2.8
Elektrostatisch gefährdete Bauteile (EGB)
EGB–Richtlinien
Sachschaden durch elektrostatische Entladung
Elektronische Bauteile können bei unsachgemäßer Handhabung, Transport, Lagerung und
Versand zerstört werden.
Verpacken Sie elektronische Bauteile in geeigneter EGB-Verpackung z. B. EGB-Schaumstoff,
EGB-Verpackungsbeutel, EGB-Transportbehälter.
Beachten Sie die nachstehenden Anweisungen, um Sachschäden zu vermeiden.
• Vermeiden Sie das Berühren elektronischer Bauteile. Wenn Sie an diesen Bauteilen
unbedingt erforderliche Arbeiten durchführen müssen, dann tragen Sie eine der
folgenden Schutzausrüstungen:
– Geerdetes EGB-Armband
– EGB-Schuhe oder EGB-Schuherdungsstreifen, wenn zugleich ein EGB-Fußboden
• Bringen Sie elektronische Bauteile nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren
oder Fernsehgeräten. Halten Sie einen Mindestabstand zum Bildschirm ein (> 10 cm).
• Bringen Sie elektronische Bauteile nicht mit elektrisch isolierendem Material in Berührung,
z. B. Plastikfolie, Kunststoffteilen, isolierenden Tischauflagen oder Kleidung aus
synthetischen Fasern.
• Bringen Sie Bauteile nur mit EGB-geeigneten Materialien in Berührung, z. B. EGB-Tisch,
EGB-Auflage, EGB-Verpackung.
• Messen Sie an den Bauteilen nur, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Das Messgerät ist geerdet, z. B. über Schutzleiter.
– Der Messkopf eines potenzialfreien Messgeräts wurde direkt vor dem Messen
Die erforderlichen EGB-Schutzmaßnahmen für den gesamten Arbeitsbereich für
elektrostatisch gefährdete Bauteile sind in den nachfolgenden Zeichnungen noch einmal
veranschaulicht.
Genaue Anweisungen für EGB-Schutzmaßnahmen legt die Norm DIN EN 61340-5-1 fest.
Montage- und Betriebsanleitung LOHER DYNAVERT I Serie 7
Betriebsanleitung, 10/2022, 4BS0745-002
vorhanden ist.
kurzzeitig entladen.
2.8 Elektrostatisch gefährdete Bauteile (EGB)
Sicherheitshinweise
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