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Brunner KFR 33 Bedienungsanleitung Seite 5

Kastenfeuerraum
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Feuerraumtür
Die Feuerraumtüre dürfen Sie nur zur Brennstoffaufgabe oder
Reinigung öffnen. Bei offener Feuerraumtüre wird der Betrieb der
anderen, am selben Schornstein angeschlossenen Feuerstätten
beeinträchtigt, unter Umständen besteht die Gefahr einer Rauch-
gasvergiftung. Den Feuerraum auch dann verschlossen halten,
wenn der Ofen nicht befeuert wird.
Verbrennungsgefahr
Die Außenoberflächen, vor allem die Glaskeramikscheibe, wer-
den heiß. Nicht berühren - Verbrennungsgefahr! Weisen Sie be-
sonders Kinder darauf hin. Halten Sie Kinder grundsätzlich vom
beheizten Ofen fern. Sie dürfen keine Gegenstände aus brennba-
ren Baustoffen auf freien Oberflächen der Feuerstätte abstellen.
Brennbare Stoffe benötigen zu senkrechten Flächen des Ofens ei-
nen Mindestabstand von 5 cm.
Entnehmen Sie die Asche nur im kalten Zustand und lassen sie
sie in einem nicht brennbaren Behälter mindestens 24 Stunden
restlos auskühlen; Brandgefahr! Im Brandfall Feuerwehr verstän-
digen! Im Falle eines Schornsteinbrandes brennbare Bauteile vom
Schornstein abrücken. Auf Funkenflug achten. Verwenden Sie
zum Anzünden niemals Stoffe wie Benzin, Spiritus o.ä.!
Luftgitter
Verschließen oder decken Sie die Warmluftöffnungen nicht ab. Es
besteht sonst Brand- und Überhitzungsgefahr.
© 2023 Brunner GmbH
Bedienungsanleitung KFR 33 (1.11)
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