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ANHEIZEN BEI KALTEM FEUERRAUM
1 Kontrollieren Sie, ob das Aschebett nicht zu hoch ist. Maximalhöhe 3 - 5
cm unter Türkante. Wird das Aschebett zu hoch, besteht die Gefahr des
Herausfallens von Glutstücken beim Nachlegen.
2 Verbrennungsluft-Stellelement in Anheizstellung bringen. So kann die
Verbrennungsluft direkt auf das Holz strömen, um ein schnelles Hoch-
heizen zu erreichen. Das schnelle Hochheizen ist für die Abbrandquali-
tät entscheidend.
3 Brennstoffmenge und Kleinmaterial bereitlegen. Mit der Brennstoffmen-
ge bestimmen Sie die Wärmeleistung des Gerätes, also Auflagemen-
ge dem Wärmebedarf entsprechend abstimmen. Maximale Füllmen-
gen nicht überschreiten. Beachten Sie: große Holzscheite entgasen und
zünden im kalten Ofen schlecht.
4 In den Brennraum gespaltenes Scheitholz locker einlegen, so das Ver-
brennungsluft zwischen die Scheite strömen kann. Im oberen Drittel des
Holzstapels einen Anzünder, z.B. Fidibus, zwischen die Scheite legen
und darüber etwas kleinstückiges Holz. Dann Anzünder entzünden und
Türe schließen. Verwenden Sie niemals Stoffe wie Benzin, Spiritus o. Ä.
zum Anzünden!
5 Zündvorgang während der ersten Minuten beobachten. Sollte das Feu-
er erlöschen die Feuerungstür langsam öffnen und neuen Anzünder
zwischen die Holzscheite legen und entzünden.
6 War der Anzündvorgang erfolgreich, kann das Verbrennungsluft-Stel-
lelement, wenn gewünscht, in die Position Nennheizleistung gebracht
werden.
7 Soll keine weitere Füllmenge nachgelegt werden, so bringen Sie das
Verbrennungsluft-Stellelement am Ende des Abbrandes, d.h. wenn kei-
nerlei Flammen mehr zu erkennen sind, in Position Gluthaltung. Diese
Stellung darf nicht während der Abbrand- und Entgasungsphase einge-
stellt werden, da in dieser Stellung die Verbrennungsluft vollständig ab-
gesperrt wird. Bei plötzlichem Sauerstoffzutritt (z.B. Öffnen der Feue-
rungstür) können dann noch im Brennraum und in den evtl. vorhande-
nen Nachheizflächen "stehende Gase" schlagartig mit dem einströmen-
den Luftsauerstoff reagieren (Verpuffung).
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Bedienungsanleitung KFR 33 (1.11)
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