• Einbau einer weiteren Feuerstätte
• bauliche Veränderungen des Schornsteins
• Einbau oder Umbau von Lüftungsgeräten, z.B. Dunstabzugshaube, WC-
oder Bad-Entlüfter, kontrollierte Be- und Entüftung.
• Einbau oder Umbau von entsprechenden Hauhaltsgeräten, z.B. Ab-
luft-Wäschetrockner, zentrale Staubsaugeranlage.
• Veränderungen an der Gebäudedichtheit , z.B. durch Einbau neuer Fens-
ter oder Türen, Dämmung von Dachflächen, Vollwärmeschutz.
Feuerraumauskleidung
Wichtig: Einzelne Risse in der Feuerraumauskleidung sind kein Grund zur
Beunruhigung.
Die Brennkammer besteht aus passgenau gefertigten Formsteinen. In ih-
rer Funktion schützen sie die dahinter liegenden Wandbereiche aus Stahl,
Guss oder Schamotte. Wechselnde Temperaturbelastungen und mechani-
sche Stöße verursachen feine Risse. Dieser Materialzustand ist unbedenk-
lich und kein Reklamationsgrund.
Bauteile der Brennkammer unterliegen einem Verschleiß. Sie werden er-
setzt bzw. repariert, wenn durch Materialablösungen Teile der zu schützen-
den Rückwand zu sehen sind.
Schwarze / anthrazitfarbene Elemente der Feuerraumauskleidungen wer-
den sich im Laufe der Nutzung verfärben. Dies ist ein normaler, nicht zu
verhindernder Prozess und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Mit Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte, bleibt der schwarze Farb-
ton der Oberfläche lange erhalten:
– Bestimmungsgemäßer Betrieb mit den empfohlenen Füllmengen (Ober-
flächentemperatur Schamotte < 700°C)
– Keine behandelten oder beschichteten Hölzer oder flüssige Brennstoffe;
nur naturbelassenes Holz mit Restfeuchte <20%
– Keine Reinigung der Oberflächen mit Stahl-/Drahtbürsten bzw. mit Rei-
nigungsmitteln
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Bedienungsanleitung KFR 33 (1.11)
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