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Planungshinweise Wasseraufbereitung / Frostschutzmittel - Wolf FunctionLine Montageanleitung

Gasheizkessel bis 57 kw
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Empfohlene Entsalzung:
- Entsalzung über Mischbettpatronen. Dies
sind mehrstufige Ionenaustauscher. Wir
empfehlen bei der Erstbefüllung und später
bei Bedarf z.B. die Patronen GD/GDE der
Firma Grünbeck auszuleihen.
- Entsalzung über Umkehrosmose
- Nachfüllen von destilliertem Wasser
Aufbereitung des Heizungswassers in Anleh-
nung an VDI 2035:
Wir empfehlen einen pH-Wert des Heizungswas-
sers auch bei Mischinstallationen aus verschie-
denen Werkstoffen zwischen 8,2 und 9,5.
Es ist eine Wasseranalyse vom Wasserwerk
anzufordern. Damit muss geprüft werden, ob
die Gesamthärte ausreichend niedrig ist. Bei
einem spezifischen Anlagenvolumen V
größer als 20 l/kW (bei Mehrkesselanlagen ist
die Leistung des kleinsten Kessels anzusetzen)
muß der nächstkleinere Grenzwert aus folgender
Tabelle angesetzt werden.
Stufe Anlagen-
Zulässige
leistung
Gesamthärte
in kW
C
in °dH
max
1
bis 50
2
50-200
< 11
3
201-600
< 8
4
> 600
< 0,11
Tabelle: Maximal zulässige Gesamthärte, dies
entspricht der Summe an Erdalkalien
Bei einem spezifischen Anlagenvolumen
> 50 l/kW muss der Gesamthärtegrad auf Stufe
4 (< 0,11 °dH) der Tabelle eingestellt werden.
Beispiel:
Anlage mit einem 170 kW Kessel
Anlagenvolumen V
Anlage
V
= 4000 l / 170 kW = 23,5 l/kW
A, spezifisch
Dies ist größer als 20 l/kW, dadurch muss die
Stufe 3 gewählt werden. Das Füll- und
Ergänzungswasser muss im Bereich von
0 bis 8 °dH liegen.
Frostschutzmittel: Um ggf. die Gefahr von Frostschäden bei längeren Stillstandszeiten des Kessels
zu vermeiden, dürfen dem Füllwasser Frostschutzmittel beigefügt werden. Das Frostschutzmittel
muß vom Hersteller für die Verwendung in Heizungsanlagen freigegeben sein.
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Planungshinweise Wasseraufbereitung
A, spezifisch
Zulässige
Zulässige
Gesamthärte
Gesamthärte
C
in g/m
C
in
3
max
max
mmol/l
Keine Anforderung
< 200
< 2
< 150
< 1,5
< 2
< 0,02
= 4000 l
Wenn die Gesamthärte zu hoch ist, muss ein
Teil des Füll- und Ergänzungswassers enthärtet
werden. Es müssen A % entsalztes Wasser
eingefüllt werden:
A = 1 00% – [ (C
– 0 ,1 ° dH) / ( C
max
C
Maximal zulässige Gesamthärte in °dH
max
C
Gesamthärte des unbeh. Trinkwassers
Trinkwasser
in °dH
Wir empfehlen bei der Erstbefüllung das zu
erwartende Ergänzungswasser mit einzurech-
nen. Dann kann später mit unbehandeltem
Trinkwasser nachgefüllt werden.
V
= A x (V
Aufbereitung
Bei großen Anlagen in Stufe 4 darf das Ergän-
zungswasser bei der Erstbefüllung nicht mit
berechnet werden.
V
= A x (V
Aufbereitung
Beispiel:
Anlagenleistung = 170 kW
Anlagenvolumen V
Anlage
Volumen des Ergänzungswassers
V
= 1000 l
Ergänzung
Gesamthärte des Trinkwassers C
°dH
Maximal zulässige Gesamthärte C
A =100% - [(8 - 0,1) / (18,5 – 0,1)] x 100% =
100% - 42,9% = 57,1 %
Es müssen 57 % des Füll- und Ergänzungs-
wassers entsalzt werden.
V
= 57 % x (4000 l+1000 l) = 2850 l
Aufbereitung
Beim Befüllen der Anlage müssen 2850 l ent-
salztes Wasser eingefüllt werden. Anschlie-
ßend kann bis V
mit Trinkwasser nachgefüllt
max
werden.
Beim Nachfüllen muss regelmäßig geprüft
werden, dass die zulässige Gesamthärte nicht
überschritten wird.
– 0 ,1 ° dH)] x 1 00%
Trinkwas.
+ V
)
Anlage
Ergänzung
)
Anlage
= 4000 l
= 18,5
Trinkw.
= 8°dH
max
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