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Planungshinweise Wasseraufbereitung - Wolf MGK 130 Planungsunterlage

Gasbrennwertkessel; gasbrennwerttherme
Inhaltsverzeichnis

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Der Zusatz chemischer Mittel, sowie eine Entkalkung
über einstufige Ionenaustauscher ist nicht zulässig,
da sonst Anlagenschäden mit Wasseraustritt auftreten
können.
Zulässige Methoden:
- Entsalzung über Mischbettpatronen. Dies sind mehr-
stufige Ionenaustauscher. Wir empfehlen bei der
Erstbefüllung und später bei Bedarf z.B. die Patronen
GD/GDE der Firma Grünbeck auszuleihen.
- Entsalzung über Umkehrosmose
- Nachfüllen von destilliertem Wasser
18
Wasserbehandlung
notwendig
14
10
6
Keine Wasserbehandlung
notwendig
2
200
400
600
Anlagenvolumen in l
Diagramm: Wasserbehandlung für CGB
Aufbereitung des Heizungswassers in Anlehnung
an VDI 2035:
Wir empfehlen einen pH-Wert des Heizungswasser auch
bei Mischinstallationen aus verschiedenen Werkstoffen
zwischen 6,5 und 8,5.
Es ist eine Wasseranalyse vom Wasserwerk anzufor-
dern. Damit muss geprüft werden, ob die Gesamthärte
ausreichend niedrig ist.
Bei einem spezifischen Anlagenvolumen größer als
V
10 l/kW (bei CGB) und 20 l/kW (bei MGK) muss
A, spezifisch
der nächstkleinere Grenzwert aus folgender Tabelle
angesetzt werden.
Bei Mehrkesselanlagen ist die Leistung des kleinsten
Kessels anzusetzen.
Anlagen-
Zulässige
leistung
Gesamthärte
in kW
C
in °dH
max
50-200
2 - 11
201-600
2 - 8
> 600
2 - 3
Tabelle: Maximal zulässige Gesamthärte, dies entspricht der Summe
an Erdalkalien
14

Planungshinweise Wasseraufbereitung

CGB-75
CGB-100
800
1000
1200
1400
1600
1800
Zulässige
Zulässige
Gesamthärte
Gesamthärte
C
in g/m³
C
in mmol/l
max
max
40 - 200
0,4 - 2
40 - 150
0,4 - 1,5
40 - 50
0,4 - 0,5
Achtung: Eine Gesamthärte von 2°dH darf nicht unterschritten
werden
Beispiel: Anlage mit einem 170 kW Kessel;
V
A, spezifisch
Wenn die Gesamthärte zu hoch ist, muss ein Teil des Füll-,
und Ergänzungswassers entsalzt werden:
Es müssen A% entsalztes Wasser eingefüllt werden:
A = 100% – [(C
max
C
Maximal zulässige Gesamthärte in °dH
max
C
Gesamthärte des unbeh. Trinkwassers in °dH
Trinkwasser
Wir empfehlen bei der Erstbefüllung das zu erwartende Er-
gänzungswasser mit einzurechnen. Dann kann später mit
unbehandeltem Trinkwasser nachgefüllt werden.
V
2000
Bei großen Anlagen darf das Ergänzungswasser bei der Erst-
befüllung nicht mit berechnet werden.
Beispiel:
Anlagenleistung = 170 kW;
Anlagenvolumen V
Volumen des Ergänzungswassers
V
= 1000 l
Ergänzung
Gesamthärte des Trinkwassers C
Maximal zulässige Gesamthärte C
A =100% - [(8 - 0,1) / (18,5 – 0,1)] x 100% = 100% - 42,9%
= 57,1%
Es müssen 57,1 % des Füll-, und Ergänzungswassers ent-
salzt werden.
V
= 57,1% x (4000 l + 1000 l) = 2850 l
Aufbereitung
Beim Befüllen der Anlage müssen 2850 l entsalztes Wasser
eingefüllt werden. Anschließend kann bis V
ser nachgefüllt werden.
Beim Nachfüllen muss regelmäßig geprüft werden, dass die
zulässige Gesamthärte nicht überschritten wird.
Anlagenvolumen V
= 4000 l / 170 kW = 23,5 l/kW
– 0,1 °dH) / (C
– 0,1 °dH)] x 100%
Trinkwas.
= A x (V
+ V
Aufbereitung
Anlage
Ergänzung
V
= A x (V
)
Aufbereitung
Anlage
= 4000 l;
Anlage
= 18,5 °dH;
Trinkw.
= 8°dH
max
= 4000 l
Anlage
)
mit Trinkwas-
max
4800628_0210

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Diese Anleitung auch für:

Mgk 250Mgk 300Cgb-75Cgb-100Mgk 170Mgk 210

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