Bevor der Gasheizkessel in Be-
trieb genommen wird, müssen
folgende Überprüfungsmaßna-
hem von einem konzessionier-
ten Fachmann vorgenommen
werden.
1. Gasart, Wobbe-Index W
wert H
beim Gasversorgungsunternehmen
i
erfragen und mit den Angaben des Typen-
schildes vergleichen.
Falls eine Umstellung erforderlich ist, siehe
"Umrüstung auf andere Gasarten".
2. Heizkessel muß außer Betrieb sein. Gas-
absperrhahn öffnen.
3. U-Rohr-Manometer an Meßnippel 1 an-
schließen.
4. Heizkessel in Betrieb nehmen (siehe Be-
triebsanleitung).
5. Anschlußdruck (Fließdruck) am U-Rohr-
Manometer ablesen.
Anschlußdruck Erdgas
über 25 mbar
20 mbar
18 - 20 mbar
unter 18 mbar
GVU = Gasversorgungunternehmen
Bei Flüssiggas muß der Anschlußdruck 43-57 mbar betragen.
6. Heizkessel außer Betrieb nehmen. Gasab-
sperrhahn schließen.
7. U-Rohr-Manometer abnehmen und
Meßnippel mit Verschlußschrau-
be wieder dicht verschließen.
Gasabsperrhahn öffnen.
Gasdichtheit des Meßnippels prü-
fen.
Wird eine Undichtigkeit festgestellt,
muß diese sofort behoben werden
oder die gesamte Anlage außer
Betrieb genommen werden, da
sonst Explosionsgefahr besteht.
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Überprüfungsmaßnahmen
und Betriebsheiz-
S
Maßnahme
keine Inbetriebnahme, GVU benachrichtigen
Normale Einstellung
nur vorübergehender Betrieb zulässig; GVU benach-
richtigen
keine Inbetriebnahme, GVU benachrichtigen
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