Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht,
das entsprechende Altgerät an Ihren Händler zurück-
zugeben . Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm
sowie Lebensmittelhändler mit einer Ver kaufs fläche
von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und
Elektronik geräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet,
bis zu drei Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen,
auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die
Altgeräte in keiner Abmessung größer sind als 25 cm .
Kaufland bietet Ihnen Rücknahmemöglichkeiten direkt
in den Filialen und Märkten an . Informieren Sie sich
auch bei Ihrem Händler über die Rücknahme-
möglichkeiten vor Ort .
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung .
PAPK 12 A3
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