Baureihe MNK Lagerträgergruppe 4
5.8
Kupplung
Greift eine Kupplungshälfte in die andere, so ist im Nor-
malfall das Klauenteil auf die Antriebswelle und die
Kupplungshälfte mit der glatten Stirnfläche auf die Mo-
torwelle zu montieren.
Beachten Sie die Betriebsanleitung des Kupplungsher-
stellers.
Bei Verwendung in Zone 1 und 2 ist eine Kupplung mit
gültiger ATEX-Zulassung zu verwenden.
Vorschriften bestehen z.B. für folgende Einzelheiten:
♦ Anordnung der Kupplungshälften
♦ max. Bohrungsdurchmesser
♦ max. übertragbare Leistung
♦ Abstand der Kupplungshälften
♦ Maximalwerte für Versatz und
♦ Winkelabweichung.
5.9
Endkontrolle
Ausrichtung
der
Kupplung
nochmals prüfen.
Das Aggregat muss sich an der Kupplung von Hand
leicht durchdrehen lassen.
9230-003-de
Revision 19
TM 10458
Ausgabe 06/2022
laut
Abschnitt
5.3
5.10 Kupplungsschutz
Gemäß Unfallverhütungsvorschriften darf die Pumpe
nur mit einem Kupplungsschutz betrieben werden.
Dabei ist zu beachten, dass der verwen-
dete Kupplungsschutz entweder aus fun-
kenfreiem Material besteht oder die in der
DIN EN ISO 80079-36 geforderte Schlag-
festigkeitsprüfungprüfung
trächtigung erfüllt.
Richter bietet beide Varianten an.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass
nach Montage des Kupplungschutzes die
Anforderungen der Maschinenrichtlinie
erfüllt werden.
5.11 Elektrischer Anschluss
Der Betreiber ist verpflichtet, das Aggregat entspre-
chend bestehender Vorschriften (IEC, VDE, usw.) an-
zuschließen.
Den elektrischen Anschluss nur von einer
Elektrofachkraft vornehmen lassen.
Vorhandene Netzspannung mit den Angaben auf dem
Typenschild des Motors vergleichen und geeignete
Schaltung wählen.
Eine Motorschutzeinrichtung (Motorschutzschalter) ist
dringend zu empfehlen.
Bei unsachgemäßer elektrischer Installa-
tion besteht Explosionsgefahr.
In explosionsgefährdeten Bereichen ist
für die elektrische Installation zusätzlich
IEC 60079-14 zu beachten.
Wird die Pumpe auf einer Grundplatte montiert, sicher-
stellen, dass eine elektrische Ableitung durch Verwen-
dung einer Zahn- oder Kontaktscheibe an Gehäusefuß
und Stützfuß erfolgt.
Die Erdung des Aggregates muss entsprechend der
gültigen Vorschriften vorgenommen werden, z.B. an
der Grundplatte.
Seite 13
ohne Beein-