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Allgemeines; Trägergeräte / Hebezeuge; Bestimmungsgemäßer Einsatz - probst FTZ-MAXI-50 Betriebsanleitung

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Allgemeines

2.11
Trägergeräte / Hebezeuge
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand
befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges darf unter keinen Umständen
überschritten werden!
3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (FTZ-MAXI-50) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Versetzen von sauberen, rechteckigen und an den
Greifflächen unverschmutzter marktüblicher Betonfertigteile; wie Trittstufen; Bordsteinen und dergleichen. In Verbindung
mit einem Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder Kräne.
Dieses Gerät ist serienmäßig mit folgenden Elementen
ausgerüstet:
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
universell einstellbaren Greifbereich.
Einhängebolzen für Anschlagmittel (Kranhaken, Schlupf etc.)
an Trägergerät/Hebezeug.
Wechselautomatik zur vollständigen Umschaltung von „voll"
auf „leer".
austauschbare Gummigreifbacken.
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