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Eigentümerschaft; Article 6 - Patent- Und Urheberrechts- Haftungsfreistellung; Freistellung - Coltene SciCan HYDRIM C61wd G4 Benutzerhandbuch

Reinigungs- und desinfektionsgerät für instrumente
Inhaltsverzeichnis

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10. Software-produktlizenz
Kundendienstleistungen wieder in Anspruch nehmen zu können oder diesen Service zu
erneuern, muss der Kunde zunächst die zum entsprechenden Zeitpunkt fällige Jahresgebühr
für Updates entrichten, alle noch unbezahlten Update-Gebühren begleichen und sich dazu
bereit erklären, alle früheren Updates auf die Geräte zu laden.
(c) Der verantwortliche Hersteller ist nicht dazu verpflichtet, Updates zu erbringen für
(i) abgeänderte, beschädigte oder modifizierte Geräte oder Softwareprodukte, (ii) für
Softwareprodukte, die nicht der aktuellen oder der jeweiligen Vorgängerversion entsprechen,
(iii) für Probleme mit Softwareprodukten, die auf Fahrlässigkeit des Kunden oder Gründe
außerhalb des Einflussbereichs des verantwortlichen Herstellers zurückzuführen sind und (iv)
für solche Fehlfunktionen, die sich nicht am Standort des verantwortlichen Herstellers bzw.
(über Fernzugriff) am Standort des Kunden reproduzieren lassen.
ARTICLE 5 - EIGENTUM
5.1 Eigentümerschaft
Alle Rechte und Rechtsansprüche am Softwareprodukt, seinen Updates sowie
der zugehörigen Dokumentation und etwaiger Kopien derselben verbleiben beim
verantwortlichen Hersteller. Sofern hier nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen, werden
unter dem vorliegenden Vertrag keinerlei Lizenzen, Rechte oder Rechtsansprüche für oder
an Markenzeichen, Urheberrechten, Handelsbezeichnungen oder Dienstleistungsmarken
gewährt.
ARTICLE 6 - PATENT- UND URHEBERRECHTS-
HAFTUNGSFREISTELLUNG

6.1 Freistellung

Der verantwortliche Hersteller verteidigt den Kunden gegen und hält ihn schadlos von allen
Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus Forderungen ergeben,
welche darauf gründen, dass im Rahmen des vorliegenden Vertrags zur Verfügung gestellte
und genutzte Softwareprodukte eingetragene Urheberrechte und/oder Patente verletzten.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass
(a) der Kunde den verantwortlichen Hersteller innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich
über entsprechende Forderungen in Kenntnis setzt,
(b) dem verantwortlichen Hersteller die alleinige Zuständigkeit für die Verteidigung und alle
zugehörigen Vergleichsverhandlungen überlassen wird und
(c) der Kunde dem verantwortlichen Hersteller jene Unterstützung, Informationen und
Befugnisse zur Verfügung stellt, die erforderlich sind, um wie oben dargelegt agieren zu
können.
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