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Article 3 - Lizenzbeschränkungen - Coltene SciCan HYDRIM C61wd G4 Benutzerhandbuch

Reinigungs- und desinfektionsgerät für instrumente
Inhaltsverzeichnis

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10. Software-produktlizenz
übertragbare Lizenz zur Nutzung des Softwareprodukts, die ausschließlich am Standort
des Kunden und ausschließlich in Zusammenhang mit der Nutzung der Geräte für interne
Geschäftszwecke des Kunden gilt.
ARTICLE 3 - LIZENZBESCHRÄNKUNGEN
3.1 Beschränkungen
Sofern hierunter nicht ausdrücklich anderweitig zulässig, sieht der Kunde davon ab (und
gestattet dies auch Dritten nicht),
(a) das Softwareprodukt und/oder die zugehörige Dokumentation zu vervielfältigen oder
abzuändern.
(b) das Softwareprodukt in Teilen oder zur Gänze nachzukonstruieren, zu dekompilieren, zu
übersetzen, zu zerlegen oder den zugehörigen Quellcode herauszufinden.
(c) das Softwareprodukt und/oder die zugehörige Dokumentation zu vertreiben,
offenzulegen, zu vermarkten, zu vermieten, zu verpachten, im Rahmen von
Dienstleistungsunternehmen zu nutzen oder an Dritte zu übertragen, sofern dies nicht
als fester Bestandteil der Veräußerung von Geräten, die das Softwareprodukt enthalten,
geschieht.
(d) die Leistungskenndaten der Geräte und/oder des Softwareprodukts ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des verantwortlichen Herstellers an Dritte weiterzugeben.
(e) einen gegebenenfalls unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Quellcode an Dritte
weiterzugeben.
ARTICLE 4 - UPDATES
4.1 Updates
(a) Vorausgesetzt, dass der Kunde ein Kundenkonto eröffnet, dem verantwortlichen
Hersteller alle erforderlichen Angaben zur Verfügung gestellt und gegebenenfalls die
Gebühren für Updates entrichtet hat, stellt der verantwortliche Hersteller in Übereinstimmung
mit seinen entsprechenden Richtlinien und Verfahren zur generellen Anwendung Updates für
das Softwareprodukt zur Verfügung. Falls keine weiteren Updates für das Softwareprodukt
mehr erfolgen, informiert der verantwortliche Hersteller den Kunden mindestens sechs
(6) Monate im Voraus darüber. Der Kunde gestattet dem verantwortlichen Hersteller den
Einsatz von Software für den Fernzugriff, um so bei der Lösung von Problemen und der
Beantwortung von Fragen behilflich sein zu können. Gegebenenfalls fällige Gebühren für
Updates werden jährlich in Rechnung gestellt und sind im Voraus zu entrichten.
(b) Versäumt es der Kunde, erforderliche Zahlungen zu leisten, oder entscheidet er sich
anderweitig dafür, die Updates nicht länger in Anspruch zu nehmen, ist der verantwortliche
Hersteller nicht dazu verpflichtet, Updates anzubieten oder Unterstützung zu leisten. Um
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