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Verpflichtung Des Verantwortlichen Herstellers; Gesamte Haftung Für Markenverletzungen - Coltene SciCan HYDRIM C61wd G4 Benutzerhandbuch

Reinigungs- und desinfektionsgerät für instrumente
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10. Software-produktlizenz
Angemessene Kosten, die dem Kunden durch die Erbringung entsprechender Unterstützung
entstehen, werden vom verantwortlichen Hersteller erstattet.
6.2 Ausnahme
Der verantwortliche Hersteller haftet nicht für Forderungen aufgrund von Rechtsverletzungen,
wenn diese basieren auf:
(a) der Nutzung überholter oder abgeänderter Versionen des Softwareprodukts (sofern
nicht die entsprechenden Änderungen und Modifizierungen vom verantwortlichen Hersteller
oder unter dessen Leitung vorgenommen wurden), sofern die Verwendung einer aktuellen,
unveränderten Version des Softwareprodukts keine Rechtsverletzung dargestellt hätte, oder
(b) der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung des Softwareprodukts mit Hardware,
Programmen oder Daten, die nicht vom verantwortlichen Hersteller zur Verfügung gestellt
oder anderweitig gebilligt wurden, sofern die Verwendung des Softwareprodukts ohne
derartige Hardware, Programme oder Daten keine Rechtsverletzung dargestellt hätte.

6.3 Verpflichtung des verantwortlichen Herstellers

Falls das Softwareprodukt eine Rechtsverletzung darstellt oder der verantwortliche Hersteller
dies vermutet oder aber die Nutzung des Softwareprodukts durch den Kunden untersagt
wird, so darf der verantwortliche Hersteller (auf eigene Rechnung)
(a) das Softwareprodukt so zu verändern, dass es keine Rechte mehr verletzt oder
(b) dem Kunden eine Lizenz zur weiteren Nutzung des Softwareprodukts zu verschaffen oder
(c) das Softwareprodukt durch andere Software ersetzen, mit der die Geräte gleichermaßen
gut betrieben werden können oder
(d) falls keine der oben aufgeführten Abhilfemaßnahmen wirtschaftlich machbar ist, die
Lizenz für das den Rechtsverstoß darstellende Softwareprodukt aufkündigen und den Preis
für das davon betroffene Gerät erstatten. Diese Erstattung erfolgt anteilsmäßig für einen
Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet ab dem Datum des Inkrafttretens.
6.4 Gesamte Haftung für Markenverletzungen
Dieser Artikel 6 stellt die Gesamthaftung des verantwortlichen Herstellers für Rechtsverstöße
und die widerrechtliche Verwendung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte dar.
ARTICLE 7 - GARANTIE
7.1 Garantie
Der verantwortliche Hersteller gewährleistet, dazu berechtigt und befugt zu sein, Lizenzen für
das Softwareprodukt zu vergeben. Alle dem Kunden im Hinblick auf Verstöße gegen diese
Bestimmung zustehenden Rechtsmittel sind in Artikel 6 (Freistellung in Zusammenhang mit
Patenten und Urheberrechten) dargelegt.
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