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Funktionalität; Haftungsablehnung; Beschränkte Haftung - Coltene SciCan HYDRIM C61wd G4 Benutzerhandbuch

Reinigungs- und desinfektionsgerät für instrumente
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10. Software-produktlizenz
7.2 Funktionalität
Der verantwortliche Hersteller garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab
dem Datum des Inkrafttretens, dass das Softwareprodukt (sofern es nicht vom Kunden
verändert wird und vorausgesetzt, dass alle Updates installiert wurden) im Betrieb mit dem
zugehörigen Gerät in allen wesentlichen Aspekten die in der entsprechenden Dokumentation
beschriebenen Funktionen erbringt.
7.3 Service
Der verantwortliche Hersteller behält sich das Recht vor, dem Kunden von ihm erbrachte
Dienstleistungen in Zusammenhang mit gemeldeten Fehlfunktionen in Rechnung zu
stellen, sollte sich später herausstellen, dass die Störungen auf Bedienfehler, unzulänglich
geschulte Anwender, elektrische Fehlfunktionen am Standort, nicht vom verantwortlichen
Hersteller gelieferte oder empfohlene Soft- oder Hardware oder aber an Geräten oder
Softwareprodukten vorgenommene Änderungen bzw. Ergänzungen (sofern diese nicht über
Updates oder durch Angestellte oder Berater des verantwortlichen Herstellers erfolgten)
zurückzuführen sind.

7.4 HAFTUNGSABLEHNUNG

OBENSTEHENDE GARANTIEN SIND AUSSCHLIESSLICH UND ANSTELLE VON ALLEN
ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GARANTIEN EINSCHLIESSLICH DER
IMPLIZITEN GARANTIEN DER MARKTÜBLICHEN QUALITÄT, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT,
FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN SOWIE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK.
ARTICLE 8 - HAFTUNGBESCHRÄNKUNG
8.1 BESCHRÄNKTE HAFTUNG
MIT AUSNAHME DER UNTER Artikel 6 (FREISTELLUNG IN ZUSAMMENHANG MIT
PATENTEN UND URHEBERRECHTEN) DARGELEGTEN BESTIMMUNGEN, BETRÄGT
DIE VOM VERANTWORTLICHEN HERSTELLER ZU LEISTENDE HAFTUNG FÜR
SCHADENERSATZ UNTER DIESEM VERTRAG GRUNDSÄTZLICH NICHT MEHR ALS
JENEN BETRAG, DEN DER LIZENZNEHMER DEM VERANTWORTLICHEN HERSTELLER
FÜR DAS GERÄT BEZAHLT HAT, AUF DAS SICH ENTSPRECHENDE FORDERUNGEN
BEZIEHEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER VERANTWORTLICHE
HERSTELLER FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, SONDER- UND
FOLGESCHÄDEN. DIES SCHLIESST – UNABHÄNGIG VON DER JEWEILIGEN URSACHE
– DEN VERLUST VON DATEN UND ENTGANGENE GEWINNE MIT EIN, SELBST WENN
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. UNTER KEINEN
UMSTÄNDEN HAFTEN LIZENZGEBER DES VERANTWORTLICHEN HERSTELLERS FÜR
MITTELBARE UND UNMITTELBARE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, SONDER- UND
FOLGESCHÄDEN ODER AUCH ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFCHARAKTER, DIE
SICH AUS DEM VORLIEGENDEN VERTRAG ERGEBEN. DIES GILT UNABHÄNGIG VOM
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