Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Article 9 - Vertraulichkeit; Wahrung Der Vertraulichkeit; Ausnahmen - Coltene SciCan HYDRIM C61wd G4 Benutzerhandbuch

Reinigungs- und desinfektionsgerät für instrumente
Inhaltsverzeichnis

Werbung

10. Software-produktlizenz
JEWEILIGEN RECHTSWEG UND DAVON, OB SICH ENTSPRECHENDE FORDERUNGEN
AUS VERTRÄGEN, RECHTSWIDRIGEN HANDLUNGEN ODER SONSTIGEN RECHTLICHEN
GRÜNDEN ABLEITEN. DIE PARTEIEN VEREINBAREN DIE VERTEILUNG DER
HAFTUNGSRISIKEN, DIE IN DIESEM ABSCHNITT 8.1 DARGELEGT IST.

ARTICLE 9 - VERTRAULICHKEIT

9.1 Wahrung der Vertraulichkeit

Über das Kundenkonto, das der Kunde zum Zweck der Registrierung des Geräts und des
Erhalts von Updates beim verantwortlichen Hersteller eröffnet, erhält Letzterer Zugriff auf
vertrauliche und personenbezogene Informationen des Kunden. Die Kundendaten, die der
verantwortliche Hersteller erhält, beinhalten jedoch weder die lokale Netzwerktopologie
(„LAN") noch Informationen zu anderen Geräten, die mit dem LAN verbunden sind. Zu
den personenbezogenen Daten, auf die der verantwortliche Hersteller Zugriff erhält,
gehören etwa die Namen jener Personen, an die der verantwortliche Hersteller E-Mails
in Zusammenhang mit der Funktion der Geräte und entsprechenden Updates versendet.
Beide Parteien erkennen an, dass die jeweils andere aufgrund ihrer Beziehung, welche die
Erteilung von Lizenzen und die Erbringung von Updates beinhaltet, potenziellen Zugriff
auf vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei hat. Die Parteien vereinbaren, die
vertraulichen Informationen sowohl während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags als
auch nach dessen Beendigung vertraulich zu behandeln. Das Softwareprodukt ist dauerhaft
als vertrauliche Information zu behandeln. Die Parteien vereinbaren, die vertraulichen
Informationen der jeweils anderen Partei in keiner Weise Dritten gegenüber offenzulegen
(sofern es sich dabei nicht um ebenfalls durch Geheimhaltungsvereinbarungen gebundene
eigene Angestellte oder Berater handelt). Auch nutzen sie die vertraulichen Informationen
der jeweils anderen Partei ausschließlich zu den hier vorgesehenen Zwecken. Beide
Parteien ergreifen alle wirtschaftlich angemessenen Schritte um sicherzustellen, dass eigene
Angestellte oder Berater vertrauliche Informationen nicht entgegen den Bestimmungen
dieses Artikel 9 bekanntmachen oder verbreiten. Die Parteien vereinbaren, dass die
Bestimmungen des vorliegenden Vertrags vertraulich zu behandeln sind.

9.2 Ausnahmen

Ungeachtet aller in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen muss keine Partei die
Vertraulichkeit wahren für folgende Informationen:
(a) Informationen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe an die empfangende Seite öffentlich
sind;
(b) Informationen, die nach Bekanntgabe öffentlich werden, außer durch einen Bruch dieser
Vereinbarung;
(c) Informationen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe im Besitz der empfangenden Seite
waren und die nicht direkt oder indirekt von der bekanntgebenden Seite erlangt wurden;
Seite 50

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis