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NMT HVG II 15 Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 8

Holzvergaserkessel
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Die Garantie für den Heizkessel HVG II erlischt in folgenden Fällen:
 Benutzung von Sicherheitselementen, die der Norm PN-91/B-02413 nicht
entsprechen.
 Durchführung von Reparaturen während der Garantiezeit durch Personen oder
Firmen, die durch NMT nicht autorisiert worden sind.
 Unsachgemäßen Transport des Kessels zum Aufstellungsort z.B. Keller
Fehlerhafte Installation incl. falscher Abgasabführung vom Kessel
 keine Schornsteinberechnung vorhanden ist
 Fehlerhafte und / oder nicht mit der Bedienungsanleitung übereinstimmende
Bedienung des Kessels durch den Benutzer incl. überschreiten der höchstzulässigen
Temperatur des Wassers im Kessel, gefrieren des Wassers in der Installation oder im
Kessel, Einlassen von kaltem Wasser in den heißen Kessel, Löschen der Glut im Kessel
mit Wasser.
 Inbetriebnahme des Kessels ohne ausreichende Wassermenge. Korrosion der
Stahlelemente infolge längerer Benutzung des Kessels mit einer Rücklauftemperatur
unter 60 °C (Betrieb ohne Rücklaufanhebegruppe).
 Fehlen des erforderlichen Schornsteinzuges.
 Verwendung von Einspeiswasser für den Kessel mit einer Wasserhärte über 7° dH
und der dadurch entstandenen Schäden (Durchbrennen der Bleche des Feuerraumes
infolge von Entstehung von Kesselstein).
 Verkalken der Elemente der thermischen Ablaufsicherung durch kalkhaltiges Wasser.
 Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe
 Wir haften nicht für Schäden durch Leckwasser, Schwitzwasser, Säurekorrosion,
Kessel bzw. Wassersteinablagerungen oder Schäden, die durch Schmutzteile oder
Sauerstoff im Wasser hervorgerufen werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass diese gesetzlich begründet sind. Bei schuldhaft
unberechtigten Reklamation, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, stellen wir die
uns entstandenen Kosten in Rechnung.
Bei nicht beachten dieser Einbau- und Bedienungsanleitung erlischt die Garantie.
Weitere Aufwendungen im Sinne des § 476 BGB, z.B. Austauschkosten aller Art, gehen zu
Lasten des Käufers.
Für den Kundendienst (Störung, Wartung) am Kessel und dessen elektrischer Anlage ist die
Montagefirma zuständig. Nach Fertigstellung der Installation ist diese Einbau- und
Betriebsanleitung dem Betreiber auszuhändigen und eine angemessene Einweisung/
Inbetriebnahme durchzuführen und zu Dokumentieren.
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Diese Anleitung auch für:

Hvg ii 20Hvg ii 30Hvg ii 40

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