Übersicht
GEFAHR
Es ist streng verboten, Schutz- und Sicherheitsvor-
richtungen außer Kraft zu setzen.
Definition der Richtungs- und
Lagebezeichnungen
Die Definition der Richtungen für EXV,
EXVi, EXP, EXV D sind auch für die
EXV-SF-, EXVi-SF- und EXV-SF-D-Ver-
sionen mit geschlossener Plattform und
Mitgängerbetrieb gültig
Bewegungsrichtung gemäß Regelwerk:
Rückwärtsfahrt (1)
●
Links (2)
●
Vorwärtsfahrt (3) (Bevorzugte Fahrtrich-
●
tung)
Rechts (4)
●
Die Definition der Richtungen für die
EXV-SF-, EXVi-SF- und EXV-SF-D-Ver-
sionen mit abgesenkter Plattform und
wenn sich der Bediener an Bord des
Staplers befindet
Bewegungsrichtung gemäß Regelwerk:
Vorwärtsfahrt (1) (Bevorzugte Fahrtrich-
●
tung)
Links (4)
●
Rückwärtsfahrt (3)
●
Rechts (2)
●
Folgerung
Um dem Leser die Interpretation zu erleich-
tern, wird die Fahrtrichtung immer in der fol-
genden Weise definiert:
(1) Fahrtrichtung in Richtung der Gabel
●
(3) Fahrtrichtung in Richtung des Bedieners
●
Definition der Richtungs- und Lagebezeichnungen
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